Qualifizierte Finanzberatung in Gefahr

FINANCEDOOR GmbH, 15. Juni 2020

Der beste Verbraucherschutz bei Finanzen ist eine unabhängige Finanzberatung und neutrale Versicherungsvermittlung. Verbraucher in Deutschland profitieren seit Jahren von einer freien Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlung. Finanzberater erbringen eine von bestimmten Banken oder einzelnen Versicherungen unabhängige Anlageberatung, so André Perko Geschäftsführer der FINANCEDOOR GmbH. Ein Bankmitarbeiter und ein Versicherungsmitarbeiter haben hingegen den Auftrag hauseigene vorgegebene Produkte zu verkaufen. Die Vielfalt und die Freiheit der Finanzberater ist in Gefahr!

Die Bundesregierung plant mit einem Gesetzgebungsverfahren die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu übertragen. Dieses Vorhaben wurde im Koalitionsvertrag fixiert. Bisher ist die Aufsicht bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) oder den örtlichen Gewerbeämtern angesiedelt. Die geplante Übertragung ist mit einem erheblichen Mehraufwand an Prüfabgaben für die Finanzanlagenvermittler verbunden, welcher am Ende das Aus für viele Betriebe und deren Arbeitsplätze bedeutet. Es ist mit einer Prüfkostensteigerung zwischen 300 bis 500 Prozent zu rechnen. Speziell kleinere Firmen und Betriebe stehen damit vor dem Aus. Der Zugang für Verbraucher zu einer qualifizierten Finanzberatung würde erschwert. Das Angebot an freier Beratung wird zu Lasten des Verbraucherschutzes weiter verkleinert. Explodierende Kosten würden das Angebot freier Finanzberatung weiter verkleinern.

Die Kreditwirtschaft und der Bundesverband Verbraucherschutz begrüßen das Gesetzgebungsverfahren. Freie Finanzberater stehen im Wettbewerb mit Banken und Verbraucherschützern in der Beratung von Privatkunden. Am 27.05.2020 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags eine Sachverständigenanhörung zum „Entwurf des Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ statt. Für die unabhängigen Finanzdienstleister war auf Anregung der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag der AfW-Bundesverband in Person des Geschäftsführenden Vorstands Herrn Rechtswalt Norman Wirth geladen. Der AfW stellte nochmals die explodierenden Kosten heraus, die auf Basis einer Umfrage zu einer Geschäftsaufgabe zahlreicher unabhängiger Finanzdienstleister führen wird. Zugleich wird auf die fehlende Notwendigkeit der Aufsichtsübertragung verwiesen. Im vergangenen Jahr gab es eine einzige Beschwerde bei der neutralen Schlichtungsstelle für Finanzanlagenvermittler. Diese wurde als unbegründet abgewiesen. Es gibt aktuell rund 38.000 Finanzanlagenvermittler, welche die Gesamtkosten der BaFin-Prüfung tragen müssten. Gestützt auf Umfrageergebnisse würden rund 20.000 Finanzanlagenvermittler Ihr Geschäft aufgeben und die Zulassung zurückgeben. Die verbleibenden Kosten würden auf die übrigen Betriebe verteilt. Es ist mit dem Verlust von insgesamt rund 50.000 Arbeitsplätzen zu rechnen.

Mehrheitlich kritisch sehen die CDU/CSU, FDP und AfD das geplante Gesetzesvorhaben. Es bleibt abzuwarten, ob sich noch ein Kompromiss zu Gunsten der Verbraucher in Deutschland abzeichnet. Die Koalitionspartner der Union und SPD stehen sich mit verhärteten Fronten beim geplanten Finanzanlagenaufsichtsgesetz gegenüber. Der Normenkontrollrat (NKR) rügt das geplante Gesetzgebungsverfahren. Der NKR ist ein hochrangig besetztes Gremium aus Professoren und ehemaligen Staatsekretären, welcher den Erfüllungsaufwand eines Vorhabens prüft und eine Empfehlung an die zuständigen Ministerien versendet. Der NKR vermerkt „Vor allem aber der Bundesregierung sind Schadensfälle, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden, nicht bekannt“ und „es ist keine dezidierte Auseinandersetzung mit etwaigen Alternativen enthalten“. Der DIHK hat als Alternative eine Vereinheitlichung der Aufsicht unter seinem Dach vorgeschlagen. Der unabhängige Berater ist durch seine Gewerbeerlaubnis §34 d im Versicherungsbereich, dort bereits prüfpflichtig und eine einheitliche Aufsicht wäre dort auch für die Finanzanlagenvermittler und -berater nach §34 f und §34 h möglich.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, steht die FINANCEDOOR GmbH, für eine unabhängige Finanzberatung und wünscht sich eine weiterhin finanzierbare Aufsicht. Eine Rückgabe der Zulassung und damit eine Einstellung der qualifizierten Finanzberatung in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet gilt es zu verhindern, so Geschäftsführer André Perko.


Original-Inhalt von FINANCEDOOR GmbH und übermittelt von FINANCEDOOR GmbH