Hanseatische Projektentwicklung und Unternehmens Beratungsgesellschaft mbH
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Was ändert sich ab 2023? Das Wesentlichste: 1. Ertragsteuerbefreiung -rückwirkend ab 01.01.2022- für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen 2. Anhebung der linearen AfA für erstellte Wohngebäude ab 2023 von 2,0% auf 3,0%. 3. 5,0% Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen für...
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