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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

ZYPERN, EU-RECHT und STEUEROPTIMIERUNG

S Shanda Consult Ltd 2 Min. Lesezeit · 407 Wörter · 2.057 Aufrufe

Zypern mag insbesondere in den deutschen Medien im Laufe der vergangenen Monate sehr negativ behandelt worden sein, dies hat jedoch an den Vorteilen Zyperns als Standort im Rahmen EU-weiter Steueroptimierung sehr wenig geändert.
Eine 25-köpfige Delegation der Troika hatte sich im vergangenen Sommer für viele Wochen in Zypern aufgehalten und alle mit der Krise in Zusammenhang stehenden sowie für die Rettung Zyperns relevanten Zahlen, Ämter und Banken bis ins kleinste Detail inspiziert. Aus den Ergebnissen dieser Ermittlungen sollten dann Maßnahmen zur Gesundung der Wirtschaft Zyperns sowie zur besseren Vermeidung von Geldwäsche erarbeitet werden.
Die daraus hervorgegangenen und später umgesetzten Vorschläge beschränken sich jedoch auf so wenige Maßnahmen, dass diese zum Teil eher als Alibi erscheinen, überhaupt Ergebnisse vorgelegt zu haben!
Neben strukturverbessernden Maßnahmen im öffentlichen Sektor wurden lediglich:
- Die Körperschaftssteuer von 10 % auf 12,5 % heraufgesetzt, und
- die Besteuerung passiven Zinseinkommens von 10 % auf 30 % angehoben.
Andere, im Rahmen einer Steueroptimierung wesentliche Vorteile blieben bestehen:
- Keine Quellensteuer,
- keine Besteuerung von Einkommen aus Dividenden,
- keine Besteuerung von Einkommen aus Wertpapieren,
- keine Besteuerung von Einkommen aus der Veräußerung von Aktien und Geschäftsanteilen,
- Besteuerung von Einkommen aus der Verwertung Geistigen Eigentums lediglich 2,5 %.
Zwar wurde insbesondere in Deutschland viel über russische Schwarzgelder in Zypern getönt, im Bereich der Vermeidung von Geldwäsche wurden jedoch lediglich einige Feinjustierungen verordnet.
Die Gründe dafür sind plausibel:
- Während Deutschland den Platz 14 in der OECD-Liste über die Umsetzung der OECD-Vorschläge zur Vermeidung von Geldwäsche in den Euro-Ländern einnimmt, belegte Zypern ohnehin den Platz 7, hatte also ohnehin die OECD-Vorschläge wesentlich besser umgesetzt als Deutschland!
- Deutlich mehr als 50 % aller zyprischen Kontenguthaben, welche wirtschaftlich Berechtigten russischer Herkunft zuzuordnen waren, wurden von Bankkonten in Holland, in Deutschland, in England und in der Schweiz überwiesen!
- Im Gegensatz zu wiederholten Behauptungen in Deutschland ist es in Zypern nie möglich gewesen, Nummernkonten oder anders geartete Geheimkonten zu eröffnen.

QUINTESSENZ:
Zypern ist weiterhin ein vorteilhafter Standort für internationale Steuerplanung und bietet weiterhin alle Vorteile einschlägigen EU-Rechts.
„Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. Eine sog. Steuervermeidung bleibt folgenlos.“
(Aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 20.05.1997, VIII B 108/96, HFR 1997, 750, 751)

Wir beraten Sie gerne!
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