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Motor/Verkehr Für Wirtschaftsjournalisten

Zwei Pressemitteilungen aus Berlin zum Dieselgipfel

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.026 Wörter · 267 Aufrufe

Diesel-Pkw: Software-Updates reichen nicht aus für saubere Luft. Das Umweltbundesamt hat in Szenarien berechnet, wie sich die beim Dieselforum beschlossenen Software-Updates sowie die Umtauschprämien auf zwei beispielhaft gewählte Messstellen auswirken.

Die beim Dieselforum am 2. August beschlossenen Maßnahmen führen zu einer Senkung der Stickstoffdioxidbelastung in den deutschen Städten von bis zu sechs Prozent. Diese Senkung reicht in den meisten betroffenen Städten nicht aus, um den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten, der in der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit gilt. Das ergeben Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA), die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in Auftrag gegeben hatte und heute der Öffentlichkeit vorstellte.

Die von den deutschen Automobilherstellern angebotenen Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte nach UBA-Schätzung um drei bis sieben Prozent senken – je nachdem, wie viele Besitzer das Update durchführen lassen (Annahme: zwischen 3,5 und 5 Millionen Fahrzeughalter) und je nachdem, wie viel das Update bringt (Annahme: zwischen 15 und 25 Prozent bezogen auf die Situation vor dem Update).

Die Wirkung der Umtauschprämie wird insgesamt geringer eingeschätzt als die der Software-Updates und dürfte je nach Annahmen zwischen null und zwei Prozent liegen. Deutlich höher wäre die Wirkung, wenn die Prämie nur für den Kauf sehr sauberer Fahrzeuge eingesetzt würde – und nicht für die Euro-6-Diesel, die die neuen Straßentests noch nicht erfüllen.

Hendricks: "Für die Umwelt ist es am besten, wenn die Prämie dazu motiviert, vor allem kleine und sparsame Autos zu kaufen.
Autofahrer sollten beim Autokauf darauf achten, die Prämie für wirklich saubere Fahrzeuge einzusetzen. Das sind etwa Elektroautos, solche mit Hybrid- und Gasantrieb, sparsame Benziner oder modernste Diesel, die geringe reale Emissionen auf der Straße haben, wie sie die neuesten Emissionsvorgaben vorsehen. Das sollten sich die Käuferinnen und Käufer vom Hersteller bestätigen lassen."
Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 288/17 vom 23.08.2017

Der BSZ e.V. hat einmal nachgeschaut welchen Kleinwagen die Frau Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks eigentlich fährt. Informationsstand 2016: Audi A8 3.0 TDI L quattro Lang tiptronic Diesel

Der Herr Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt. Informationsstand 2016: BMW 730Ld xDrive Diesel

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks setzt überraschenderweise ein Zeichen gegen sparsame Fahrzeuge: Während sie im letzten Jahr noch den ersten Platz belegte, bildet sie in diesem Jahr das Schlusslicht gemeinsam mit Justizminister Heiko Maas. Die beiden Bundesminister verschlechtern sich mit ihren Dienstwagen, die nun jeweils 159 g CO2/km ausstoßen.(Quelle: Bild)
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/dienstwagen/wer-faehrt-die-groesste-dreckschleuder 45766144.bild.html

Bundesregierung darf in Dieselaffäre nicht weiter tricksen
Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht, 23. August 2017

„Umweltministerin Barbara Hendricks scheint beim Dieselgipfel gar nicht anwesend gewesen zu sein. Anders kann man ihre jetzige Kritik an den Beschlüssen des Gipfels nicht interpretieren. Hendricks sollte aufhören, die Menschen hinters Licht zu führen. Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln, die Enteignung der Besitzer von Dieselfahrzeugen verhindern und die Autoindustrie zur Bezahlung einer Umrüstung zwingen, die den Schadstoffausstoß deutlich reduziert. Technisch wäre das möglich, und die höheren Kosten sind von Unternehmen, die in den letzten 5 Jahren über 100 Milliarden Euro Gewinn gemacht haben, auch problemlos zu stemmen", erklärt Sahra Wagenknecht, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Wagenknecht weiter:

„Die Bundesregierung handelt in der Dieselaffäre unverantwortlich. Erst knickt sie vor den Autokonzernen ein. Jetzt versucht sie, die Öffentlichkeit zu täuschen. Die Konzerne müssen in Haftung für die Umrüstung genommen werden. Unternehmensspenden an die Parteien sind zu verbieten, denn sie gefährden demokratische Grundprinzipien und Verbraucherrechte.“

Bravo, Frau Dr. Wagenknecht, endlich ergreift mal jemand klar und deutlich die Partei der betroffenen Autofahrer, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Verbraucherschutz tätig.

Das Problem wäre einfach zu lösen, wenn sich die Regierung dazu entscheiden könnte, den Autobauern die gleichen Auflagen wie es in den USA geschehen ist zu machen, wünscht sich Horst Roosen. Noch besser wäre es, die Autobauer würden dies freiwillig tun. Aber offensichtlich vertrauen die immer noch der schützenden Hand der Politik.

Liebe Autoindustrie behandele die Autofahrer welche den BSZ e.V. um Hilfe bitten, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

• Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.

• Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

• Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

• Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

• Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.

• Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

http://www.antwort-erbeten.de/bsz-ev-unterstuetzen

Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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