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Wölbern-Prozess: Staatsanwalt fordert 12 Jahre Haft für Ex-Wölbern-Chef

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 559 Wörter · 390 Aufrufe
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Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren für den ehemaligen Chef des Emissionshauses Wölbern Invest. Der Staatsanwalt hält Heinrich Maria S. in 327 Fällen der schweren und gewerbsmäßigen Untreue für schuldig.

Seit Mai vergangenen Jahres muss sich der ehemalige Inhaber und Geschäftsführer von Wölbern Invest vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Ihm wird schwere und gewerbsmäßige Untreue in 327 Fällen vorgeworfen. Der Staatsanwalt hält ihn in allen Fällen für schuldig und forderte in seinem Plädoyer am 48. Verhandlungstag eine zwölfjährige Haftstrafe. Der Angeklagte soll zwischen 2011 und 2013 aus den Wölbern-Fonds rund 117 Millionen Euro zweckentfremdet haben. S. bestreitet die Vorwürfe nach wie vor. Das Plädoyer der Verteidigung wird am 13. April erwartet.

,,Ein spektakulärer Prozess neigt sich dem Ende entgegen. Das Urteil bleibt natürlich noch abzuwarten. Aber selbst wenn der ehemalige Wölbern-Chef verurteilt werden sollte, haben die vielen geschädigten Anleger dadurch noch nicht ihr Geld zurück. Denn viele der geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest sind in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder mussten Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei viel Geld verloren", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Den geschädigten Anlegern der Wölbern-Fonds empfiehlt er daher, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. ,,Im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über alle Risiken geschlossener Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen - insbesondere über das Totalverlust-Risiko. Unserer Erfahrung nach ist das häufig nicht geschehen. Dann kann wegen Falschberatung Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der Fachanwalt.

Schadensersatz kann auch gefordert werden, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese so genannten Kick-Backs zwingend offen gelegt werden. ,,Sollte der ehemalige Wölbern-Chef schuldig gesprochen werden, können sich daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben. Aber natürlich muss das Urteil abgewartet werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wölbern-Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=8218e87d6261115eced8c01fa8e6c1e5

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.03.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp

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