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Wie das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Bank und Kapitalanleger ausgeglichen werden kann.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 565 Wörter · 426 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Sparkasse Schweinfurt zur vollständigen Rückabwicklung einer Kommanditbeteiligung an der
Heizkraftwerke-Pool GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt. Alle Winkelzüge der Sparkasse Schweinfurt haben dieser nicht geholfen. Mit Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 22.07.2015 wurde diese zur Zahlung von über 135.000,00? verurteilt. Hintergrund war eine von der Sparkasse vermittelte Kommanditbeteiligung an der Heizkraftwerke-Pool GmbH & Co. Beteiligungs KG.

"Nicht nur weist der Prospekt nach unserem Dafürhalten erhebliche Fehler auf, die Sparkasse Schweinfurt hat den Kläger sogar mit der Unwahrheit bedient", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Michael Schulze.

So steht nach Überzeugung des Landgerichts Schweinfurt fest, dass die Sparkasse den Kläger angelogen hat. Dieser hat ausdrücklich gefragt, ob die Sparkasse für die Vermittlung irgendwelche Provisionen erhält. Dies wurde verneint. Nunmehr räumte sie ein, tatsächlich mindestens 7 % der Beteiligungssumme erhalten zu haben.

"Die Sparkasse hat nichts ausgelassen, um den Erfolg des Klägers zu torpedieren", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Wie das Landgericht Schweinfurt in seinem Urteil feststellt, hat auch ein banknaher Zeuge versucht, das Gericht mit der Unwahrheit zu bedienen."

Zuvor hatte die Sparkasse Schweinfurt noch einen Vergleich mit dem Kläger geschlossen, diesen jedoch dann widerrufen.

Erfreulich für den betroffenen Anleger ist insbesondere, dass das Landgericht auf die Winkelzüge und das Taktieren der Sparkasse nicht hereingefallen ist. Gleichwohl bleibt zunächst abzuwarten, ob die Sparkasse Schweinfurt das Urteil akzeptieren, oder hiergegen Berufung einlegen wird.

Dazu Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. : „Dieser Fall zeigt wider einmal auf, wie das zwischen den Banken die ihren Kunden die unterschiedlichsten Kapitalanlagen verkauft haben und den Anlegern das meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht durch eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen können.“

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften gewähren durch die Vielzahl betroffener Anleger und hoch spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass versteckte Provisionen und Kosten (Hidden costs), Veruntreuungen und andere relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und offengelegt werden.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Kapitalanlage beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=fca3fb0e6e083d2034f5a3bf61df6281

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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