Widerrufsjoker: Kunden der ING Diba halbieren den Zins ihrer Immobilienfinanzierung
Rund 70 Prozent aller Immobilienfinanzierungen, die zwischen November 2002 und 2011 bei deutschen Banken, Sparkassen oder Volksbanken abgeschlossen wurden, enthalten eine falsche Widerrufsbelehrung.
Bei Immobilienkreditverträgen mit Mängeln in der Widerrufsbelehrung beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen.
Damit können Millionen Deutsche durch diesen „Widerrufsjoker“ selbst heute noch, viele Jahre nach Abschluss des Vertrags, ihren oft teuren Kredit mit Zinsen ab 4.0 Prozent p.a. aufwärts, widerrufen und aus dem Kreditvertrag aussteigen.
Darlehen, die in 2008 zu einem Zinssatz von fünf Prozent p.a. abgeschlossen wurden und noch mehrere Jahre laufen, können auf diese Weise sofort auf einen Zinssatz von ca. zwei Prozent optimiert werden. Das geht nicht in allen Fällen reibungslos. Manche Banken, Sparkassen oder Volksbanken verweigern sich einer außergerichtlichen Lösung. Hier werden die Verträge erst umfinanziert, nachdem der Kunde geklagt hat. Die Kreditoptimierung geht auch oft nur durch den Wechsel zu einer anderen Bank, Sparkasse oder Volksbank. Hier wird mit der Kreditoptimierung geworben!
Besonders gute Chancen mit dem Widerrufsjoker haben Kunden der ING Diba, die ihr Darlehen in den Jahren 2007 und 2008 abgeschlossen haben.
Erfahrungen von Verbraucherschützern und Fachanwälten für Bank- und Kapital-marktrecht zeigen, dass die ING Diba bei einer ganz bestimmten Widerrufsbelehrung regelmäßig verhandlungsbereit ist und ohne langwierigen Gerichtsprozess den Zinssatz reduziert, wenn der Kunde durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wird. Es handelt sich dabei um einen in den Jahren 2007 und 2008 verwendeten Text der Widerrufsbelehrung, der folgenden Satz beinhaltet:
„Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING DiBa.“ Hierzu gibt es umfassende Rechtsprechung u.a. auch vom Bundesgerichtshof.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die Erstberatung kostenlos.
Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
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