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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Widerruf von Lebensversicherung kann sinnvoll sein!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 721 Wörter · 243 Aufrufe

Das Thema „Widerruf von Darlehensverträgen“ gehört zu den von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Cäsar-Preller schwerpunktmäßig betriebenen Rechtsgebieten. „Doch nicht nur bei Darlehensverträgen, sondern auch bei Lebensversicherungen kann ein Widerruf möglich und rentabel sein“, teilt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit.

Eine Lebensversicherung ist als Absicherung der Familie im Alter oder beim Todesfall nach wie vor ein beliebtes Instrument. Gleichwohl aber häufen sich nunmehr Berichte, nach denen die Versicherer bei Abschluss der Versicherung wohl etwas zu positiv gerechnet und prognostiziert haben. Es steht in vielen Fällen zu erwarten, dass sich die Renditen nicht so gut entwickeln werden wie anfänglich angenommen. Was gilt es in solchen Fällen zu tun?

Ähnlich wie bei Darlehensverträgen sind auch in Lebensversicherungspolicen häufig Fehler in den Widerrufsbelehrungen gemacht worden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn

• die Belehrung rein optisch nicht deutlich vom Vertragstext hervorgehoben ist;

• nicht eindeutig darüber belehrt wurde, dass der Widerruf auch dann als rechtzeitig gilt, wenn er innerhalb der Widerrufsfrist abgeschickt wurde, ohne dass es auf einen Eingang des Widerrufs beim Versicherer innerhalb der Frist ankommt;

• fälschlicherweise über einen Widerspruch in Schriftform belehrt wurde, und tatsächlich die Textform ausreichend ist.

Es gilt hier wie beim Darlehensvertrag, dass durch eine unwirksame Widerrufsbelehrung eine Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt werden kann, sodass ein Widerruf auch heute noch möglich ist. In der Folge erhalten die Parteien die jeweils erbrachten Leistungen zurück, sodass der Versicherungsnehmer sämtliche gezahlten Prämien nebst Verzinsung geltend machen kann. Insbesondere bei Versicherungen, die im Zeitraum von Mitte 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, ist ein Widerruf des Vertrages im Regelfall wirtschaftlich sehr lukrativ.

Insoweit besteht für jeden Lebensversicherungskunden Anlass, seine Police einmal vom Fachberater darauf überprüfen zu lassen, ob ein Widerruf möglich und dessen Folgen im Einzelfall günstig sind.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte, meist Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Steuerrecht stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kompetent und engagiert zur Seite. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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