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Widerruf von Kreditverträgen - Optimierte Vermögensbildung

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 607 Wörter · 431 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Getreu dem Kanzleimotto, Schwerpunkte in Bereichen zu setzen, in denen sie für ihre Mandanten besonders erfolgreich streiten, vergrößert die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte ihr „Widerrufs - Dezernat“.

Ab dem 01.11.2002 abgeschlossene, nicht gewerbliche (Verbraucher-)Kreditverträge, etwa zur Finanzierung von Immobilien, können in vielen Fällen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden. Die Folge ist u. a. der faktische Wegfall einer seinerzeit vereinbarten höheren Verzinsung. Die nach einem Widerruf erfolgende Neuberechnung der Zinsverpflichtungen führt oft zu erfreulichen Erstattungsbeträgen. Während Altverträge für Baugeld Zinssätze vorsehen von bis zu 6 % p. a. und mehr, lassen sich heute Finanzierungen zu um die 1,7 % p. a. abschließen. Eine rückwirkende Anpassung und die in die Zukunft reichende Neugestaltung von bestehenden Kreditsituationen verbessern die Lebensverhältnisse vieler Darlehensnehmer spürbar.

Aktuell verfestigt sich zudem die bisher schon überwiegend erfreuliche Rechtsprechung zugunsten von Kreditnehmer. All das ist eine Situation, die zum Motto der BSZ e.V. Ankegerschutzkanzlei Kanzlei „Vermögensrekonstruktion“ ideal passt. Auch in diesem Dezernat legen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Wert auf eine individuelle, seriöse Rundumbetreuung ihrer Mandantschaft. Die Kanzlei ist seit vielen Jahren im Markt bekannt für ihre Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Kreditwirtschaft sowohl im vorgerichtlichen Bereich, als auch, wenn es erforderlich wird, vor den einschlägigen Gerichten.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Nachdem Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Bank und Gebühren“ beigetreten sind, senden Sie der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Abschlusses des Kreditvertrags erhalten haben. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte den Anwälten die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Kanzlei gern vorab mit der Versicherung abklärt.

Die Informationen, die die Anwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die die Anwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Eine zusätzliche Empfehlung in diesem Zusammenhang: Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre weiteren Geldanlagen, wie Fondsbeteiligungen, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds, kritisch auf ihren bisherigen Verlauf und die Zukunftserwartungen zu überprüfen. Sollten Sie in einschlägigen Anlagen involviert sein, informieren Sie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gern entsprechend, damit die Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Bank und Gebühren“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
jg

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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