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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Widerruf von Darlehen: Wichtige Entscheidung des BGH zur Verwirkung und Treuwidrigkeit

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 728 Wörter · 431 Aufrufe

Zum Widerruf von Darlehen wird am 1. Dezember 2015 eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet. Das Urteil der BGH könnte erneut eine enorme Tragweite in Sachen Darlehenswiderruf haben. Denn im Kern geht es um eines der Hauptargumente der Kreditinstitute, die einen Widerruf nicht akzeptieren wollen. Dabei wird dem Verbraucher treuwidriges Verhalten vorgeworfen und der Widerruf sei nur ein Vorwand, um aus dem alten Darlehensvertrag auszusteigen.

Bleibt der BGH bei seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, könnte er diesem Argument den Boden entziehen!

Der BGH hat am 1. Dezember 2015 über die Revision eines Darlehensnehmers zu entscheiden. Dieser hatte sich im Jahr 2005 an einem geschlossenen Fonds beteiligt und seine Einlage zum Teil aus einem eigens dafür abgeschlossenen Darlehen finanziert. Die Fondsbeteiligung verlief nicht wunschgemäß, 2011 erklärte der Darlehensnehmer den Widerruf, da er nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten im Darlehensvertrag belehrt worden war.

Mit dem Widerruf fordert er die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts – der Darlehensaufnahme und der Beteiligung an dem Fonds.

Obwohl das OLG Hamburg eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erkannte und das Widerrufsrecht folglich nicht verwirkt sei, kam der Darlehensnehmer damit bislang nicht durch. Denn ihm ginge es primär darum, sich von seinem unrentablen Investment zu lösen. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung sei dabei nur Mittel zum Zweck. Daher verhalte sich der Verbraucher treuwidrig, so das OLG Hamburg.

Die Richter des BGH werden die Frage zu beantworten haben, ob die Motivation für einen Widerruf für dessen Wirksamkeit eine Rolle spielt. Angesichts der bisherigen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH ist nicht zu erwarten, dass er diese Frage bejaht.

Die Rechtslage ist im Grunde genommen eindeutig: Hat die Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeiesenbank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann das Darlehen auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das Motiv für den Widerruf dürfte dabei nebensächlich sein.

Urteilt der BGH im Sinne der Verbraucher, kann das noch einmal eine Signalwirkung für den Widerruf haben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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