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WIDERRUF VON DARLEHEN: SPARKASSE OBERHESSEN UNTERLIEGT VOR OLG FRANKFURT

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 839 Wörter · 265 Aufrufe

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Cäsar-Preller hat einen weiteren Widerruf eines Immobiliendarlehens vor Gericht durchsetzen können. Zwar musste auch diesmal mit dem OLG Frankfurt ein Berufungsgericht angerufen werden, aber am Ende musste mit der Sparkasse Oberhessen eine weitere Sparkasse mehr den „Widerrufsjoker“ anerkennen und einem Widerruf auf Basis falscher Widerrufsbelehrungen zustimmen.

Das Gericht stellte fest, dass sich der Darlehensvertrag in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis gewandelt hat. Der Streitwert wurde auf 92.000 Euro festgesetzt, da eine Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil rechtskräftig. Stichworte für die Fehlerhaftigkeit der Belehrung sind die Passagen „Bitte im Einzelfall prüfen“ sowie die Unzulässigkeit von Gestaltungen in Bezug auf Fußnoten.

Das 2006 geschlossene Darlehen war rechtzeitig vor dem Auslaufen des Modells „Widerrufsjoker“ widerrufen worden und natürlich hatte die Sparkasse Oberhessen – vormals Sparkasse Wetterau – den Widerruf des privaten Darlehensnehmers im außergerichtlichen Verfahren nicht akzeptiert. Während die Klage auf Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis vor dem Landgericht noch abgewiesen wurde, stellte sich die Berufungsinstanz auf die Verbraucherseite.

Das Landgericht Gießen hatte die Belehrungsfehler noch als unschädlich bezeichnet und in der Bearbeitung des Widerrufsmusters keine „inhaltliche Bearbeitung“ gesehen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „In die Berufung sind wir mit breiter Brust gegangen, denn die Entscheidung des LG Gießen war so jenseits aller bislang gesprochenen BGH- und Obergerichtsurteile, dass diese Berufung für unseren Mandanten nur gut ausgehen konnte.“ Veränderungen des Musters in Bezug auf den Anlauf der Widerrufsfrist und zugefügte Fußnoten hätten die Schutzwirkung der Musterbelehrung aufgehoben, der Widerruf sei rechtens, zudem müssen neben den Kosten des Verfahrens auch noch die Anwaltshonorare aus der außergerichtlichen Phase der Auseinandersetzung von der Sparkasse Oberhessen übernommen werden.

Cäsar-Preller: „Das Gericht hat sich erfreulicherweise auch intensiv mit der Zulässigkeit der Berufung und dem Ausschluss der Revision befasst und damit Verbraucherrechte, die durch den Bundesgerichtshof (BGH) und zahlreiche deutsche Obergerichte bereits dokumentiert wurden, weiter gestärkt.“ Die im Urteil gerügten Belehrungsfehler betreffen bei Sparkassen auch Darlehensverträge, die 2010 oder später abgeschlossen wurden und somit noch heute widerrufen werden können.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

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