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WIDERRUF VON DARLEHEN: REGIERUNG SCHENKT BANKEN 45 MILLIARDEN EURO

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 714 Wörter · 483 Aufrufe

Das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehensverträge, die Verbraucher zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, läuft am 21. Juni 2016 aus. „Hier hat sich die Bankenlobby im Gesetzgebungsverfahren gut einbringen können!“ – BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist sicher, dass das Gesetz ganz klar den Interessen der deutschen Banken folgt. Cäsar-Preller ist in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Jetzt widerrufen“ organisiert, die aktuell zu einer Pressekonferenz nach Hamburg eingeladen hatte.

Hier sollte kurz vor Ablauf der Frist noch einmal darauf hingewiesen werden, dass eine Widerrufsbelehrung z.B. durch eine uneindeutige Angabe zum Beginn der Widerrufsfrist fehlerhaft sein kann. Ein typisches Beispiel dafür ist die Formulierung „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Das ist nach einem BGH-Urteil irreführend und damit bestens für einen erfolgreichen Widerruf eines Darlehensvertrages geeignet, bei dem für die Bank der Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, so der Tenor der Arge-Anwälte. Der Darlehensnehmer könne dann zu einem aktuell niedrigeren Zinsniveau einen neuen Vertrag abschließen. Bei einem 200.000 Euro-Darlehen sind das schnell 20.000 Euro, die der Verbraucher weniger zahlen muss.

Die Zeit ist für den Darlehenswiderruf ist knapp aber ausreichend: Insgesamt seien von 2002 bis 2010 rund drei Millionen Verträge mit einer falschen Widerrufsbelehrung geschlossen worden. „Das sind rund 80 Prozent aller Verträge“, schätzt Cäsar-Preller. Er und seine Anwaltskollegen aus der Arbeitsgemeinschaft berechnen den durchschnittlichen wirtschaftlichen Vorteil, den ein Widerruf bringt, vorsichtig auf 15.000 Euro, zusammengezählt ist das ein Geschenk der Regierung an die Banken von 45 Milliarden Euro.

Da es für den Verbraucher nicht leicht zu erkennen ist, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf vorliegen, bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Fördermitgliedern des BSZ e.V. eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Dem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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