Widerruf von Darlehen: Die Zeit wird knapp! Widerrufsfrist endet in gut zwei Wochen.
„Wer sein Darlehen noch widerrufen möchte, sollte in den nächsten zwei Wochen handeln“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber Denn die Widerrufsfrist für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen endet am 21. Juni 2016.
„Mit Ablauf dieser Frist ist der Widerruf von Altverträgen aus diesem Zeitraum nicht mehr möglich. Und damit verschenkt der Verbraucher unter Umständen bares Geld“, so Rechtsanwältin Gaber. Die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher, die die Widerrufsfrist ungenutzt verstreichen lassen, damit auch auf eine Menge Geld verzichten, ist sogar ziemlich hoch. Denn der Widerruf eines Darlehens ist dann möglich, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Bei rund 80 Prozent der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienfinanzierungen ist das nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg der Fall. Diese Verträge können in der Regel auch heute noch widerrufen werden. Angesichts der Zinsentwicklung in den vergangenen Jahren können die Verbraucher durch den Darlehenswiderruf und eine Umschuldung häufig Beträge im fünfstelligen Bereich sparen“, so die BSZ e.V. Vertrauensanwältin.
Denn bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt, so dass diese Verträge auch heute noch widerrufen werden können. Allerdings hat der Gesetzgeber dieses ursprünglich „ewige Widerrufsrecht“ erheblich beschnitten. Dadurch ist der Widerruf der zwischen 2002 und Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. „Allerdings sollten die Verbraucher nicht bis zum allerletzten Moment mit dem Widerruf warten.
Der Widerruf muss spätestens um 0 Uhr am 21. Juni bei der Bank eingegangen sein. In der Praxis heißt das, mindestens einen Tag vorher, besser noch ein paar Tage früher. Außerdem müssen sich die Verbraucher den Eingang des Widerrufs bestätigen lassen“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.
Der Widerruf ist zwar in vielen Fällen möglich. Da es aber für den Verbraucher nicht leicht zu erkennen ist, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf vorliegen, bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Fördermitgliedern des BSZ e.V. eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Dem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Die Zeit drängt allerdings.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.