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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Widerruf eines Darlehensvertrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung - auch bei Fremdwährungsdarlehen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 502 Wörter · 394 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Darlehensverträge können widerrufen werden, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten informiert wurde. Bei einem erfolgreichen Widerruf ist keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,Die Widerrufsbelehrungen sind in einem überwiegenden Teil der Darlehensverträge fehlerhaft. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg entsprechen rund 90 Prozent der Immobilienkreditverträge nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das bedeutet, dass sie auch heute noch widerrufen werden können ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss."

Die Vorteile eines Darlehenswiderrufs liegen für die Verbraucher auf der Hand. Denn die Verträge sind in der Regel zu wesentlich ungünstigeren Konditionen abgeschlossen als aktuell möglich. Bei einem Widerruf können die Kreditnehmer dann von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. ,,Die Ersparnis, besonders bei einer Immobilienfinanzierung, liegt schon bei wenigen Prozentpunkten Unterschied schnell im fünfstelligen Bereich und eröffnet ganz neue Möglichkeiten bei der Finanzplanung. Die Verhandlungsposition gegenüber den kreditgebenden Banken und Sparkassen wird deutlich verbessert", so der Fachanwalt.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg sind wahrscheinlich in mehreren Millionen Kreditverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet worden. Selbst wenn ein Darlehen schon gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde, kann diese von den Banken zurückgefordert werden. Fehlerhaft sind Widerrufsbelehrungen zum Beispiel dann, wenn nicht korrekt über den Beginn der Widerrufsfrist informiert wurde. ,,Die Folge ist, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und auch alte Verträge noch heute widerrufen werden können", erklärt der BSZ Anlegerschutzanwalt.

Der Widerruf kann auch für Verbraucher interessant sein, die ein Darlehen in Schweizer Franken zur Immobilienfinanzierung aufgenommen haben. Diese waren einige Jahre wegen der günstigeren Konditionen im Vergleich zum Euro besonders attraktiv. Doch Anfang des Jahres wurde der Wechselkurs zwischen den beiden Währungen freigegeben. Der Schweizer Franken setzte dadurch zum Höhenflug ab. Das belastet Verbraucher mit Darlehen in Schweizer Franken. Ihre Schulden sind praktisch über Nacht deutlich gestiegen. Cäsar-Preller: ,,Diese Verbraucher haben jetzt zwei Möglichkeiten: Sie können prüfen lassen, ob ihr Darlehensvertrag widerrufen werden kann oder sie können möglicherweise auch Schadensersatzansprüche gegen die kreditgebende Bank geltend machen. Denn diese hätte über das Risiko von Fremdwährungsdarlehen umfassend aufklären müssen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/ Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 25.03.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
cp

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