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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Wichtiger Erfolg für Anleger der POC

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 980 Wörter · 220 Aufrufe

Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB beim LG Berlin vertretener Anleger der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG erstreitet Schadensersatz.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil aus März 2017 die Fehlerhaftigkeit des Prospekts der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG bestätigt. Dies erhöht die Chancen der Anleger für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen immens.

Bei den vorgenannten Beteiligungen besteht eine Vielzahl von Risiken- so auch die Gefahr eines Totalverlusts der investierten Einlage. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger hat dann einen Anspruch auf Rückzahlung des in die Beteiligung geleisteten Kapitals abzüglich etwaiger Ausschüttungen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB vertreten die Auffassung, dass die Prospekte zu den vorgenannten Anlagen in mehreren Punkten fehlerhaft sind. Diese Auffassung wurde nunmehr vom LG Berlin hinsichtlich eines aufklärungsrelevanten Umstands in einem im März 2017 verkündeten Urteil bestätigt. So kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass dahingestellt bleiben könne, ob die Prospekte rechtzeitig übergeben worden seien, weil diese jedenfalls nicht für eine vollständige Risikoaufklärung geeignet sind.

Dies ist eine sehr positive Nachricht für Anleger der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG. Bereits früher hatte das Landgericht Berlin die Gründungsgesellschafter der POC Growth 2 GmbH & Co. KG wegen Prospektfehlern zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auch das Kammergericht Berlin hatte zuvor in jeweils vorläufigen Hinweisen die von uns vertretene Auffassung geteilt, dass hinsichtlich der Beteiligungen POC 1 GmbH & Co. KG bzw. POC Growth GmbH & Co. KG Prospektfehler vorliegen könnten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, die in besagter mündlicher Verhandlung die Interessen des Klägers wahrgenommen hat, betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob sie diese Rechtsprechung des Landgerichts Berlin für sich nutzen und erfolgversprechend selbst Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Die Anwälte prüfen für die Mandanten kostenfrei, ob eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten übernimmt.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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