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Wealthcap Life USA 2 - Nicht einmal zweite Wahl für Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 362 Wörter · 407 Aufrufe

Auch der zweite US-Lebensversicherungsfonds des Emissionshauses Wealthcap (Life USA 2) bereitet Anlegern keine Freude. Der Fonds ist in massiven finanziellen Schwierigkeiten und eine Besserung ist nicht in Sicht.

Life USA 2
Ein enormes Einnahmeproblem hat den Life USA 2 Lebensversicherungsfonds in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio. eingeplant waren. Daher liegt der Einnahmenüberschuss nur bei 33 % der eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht erkennbar.

Rückabwicklung bei fehlerhafter Beratung
Allerdings sollten sich betroffene Anleger des Life USA 2 Lebensversicherungsfonds nicht mit dieser Situation nicht abfinden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern sich von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts beraten zu lassen. Für Anleger bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das die Fondsbeteiligung vermittelt hat, durchzusetzen. Banken und Anlageberater, die bei der Vermittlung der Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung verstoßen, sind zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Geschädigte Anleger können dadurch ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln.

Beratungspflichten der Banken und Anlageberater
Die Beratungspflichten umfassen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sowohl die Aufklärung über die Risiken der Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, einschränkte Veräußerbarkeit, keine garantierte Mindestverzinsung, untaugliche Sterbetafeln u.a.) als auch die Aufklärung über die Rückvergütungen (sog. Kick-Back-Zahlungen), welche die Bank bzw. der Berater für die Vermittlung der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds erhalten hat.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Lebensversicherungsfonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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