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Warum zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 379 Wörter · 373 Aufrufe

Was unterscheidet einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von anderen Anwälten?

Die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist an eine Vielzahl von Voraussetzungen gebunden. Dieser Titel ist Beweis für nachgewiesene besondere Kenntnisse und Erfahrungen eines Rechtsanwaltes in den Rechtsgebieten Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gewährleistet eine dauerhaft hohe Qualität in der Beratung und Vertretung seiner Mandanten in seinem Spezialgebiet.

Die zahlreichen Voraussetzungen für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ sind:

Mindestens drei Jahre ununterbrochene Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Erfolgreicher Abschluss eines speziellen Lehrgangs mit intensivster Schulung und drei strengen Prüfungen.
Nachweis der Bearbeitung einer großen Anzahl von Fällen aus den unterschiedlichen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Prüfung der Unterlagen des Rechtsanwalts durch einen Fachanwalt der Rechtsanwaltskammer.

Jährlicher Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit 15 Pflichtstunden.

Der Titel eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht ist keine bloße Formalie, sondern ein Prädikat für Spezialwissen und Praxiserfahrung. Sie sollten daher die umfassende Fachkunde immer nutzen und das Beste für Ihre Sache erreichen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

In der BSZ® - TOPLISTE Kapitalanlagerecht finden Sie Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht und Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Kapitalanlagerecht. Die hier gelisteten erfahrenen Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht befassen sich mit Tätigkeitsschwerpunkt Bankenhaftung, der Vermittlerhaftung und rund um das Kapitalanlagerecht.
Direkter Link zur TopListe Kapitalanlagerecht:
http://www.rechtsboerse.de/kapitalanlagerecht/bsz_kapitalanlagerecht.htm

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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