Wann kann ein KfW-Darlehen widerrufen werden?
Häufig erreicht die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens die folgende Frage von Verbrauchern: „Ich habe bei meiner Immobilienfinanzierung einen normalen Kredit bei meinem Kreditinstitut und zusätzlich einen KfW-Kredit aufgenommen. Kann ich den KfW-Kredit genauso widerrufen?“
Es gibt es ein paar Feinheiten, die den Widerruf von KfW-Krediten im Detail etwas kniffliger machen können.
Der Widerrufsjoker, also die Möglichkeit, einen Kredit aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung nachträglich zu widerrufen, gilt nur für private Verbraucherkredite. Es ist unstrittig, dass ein Darlehen, dass Sie bei einer Bank oder einer Kreditinstitut aufgenommen, um als Privatmann eine Immobilie zu kaufen, ein solcher privater Verbraucherkredit ist.
Bei geförderten Darlehen und damit auch bei KfW-Darlehen sieht die Sache etwas anders: Dort gab es Mitte 2010 eine Gesetzesänderung (§ 491 BGB), die dazu führt, dass ein KfW-Kredit in vielen Fällen nicht mehr als privater Verbraucherkredit eingestuft wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn das KfW-Darlehen aufgrund öffentlichen Interesses zu einem vergünstigten Zinssatz vergeben wurde.
Da dies aber Sinn und Zweck der KfW-Darlehen ist, dürfte dieser Passus die meisten Kredite der KFW vom Widerruf ausnehmen – wenn sie nach Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Für Kredite, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, sieht die Angelegenheit wesentlich besser aus. Hier ist der Widerruf für KfW-Kredite und auch andere Förderkredite grundsätzlich möglich. Mit einer Ausnahme: Der Kredit darf nicht direkt mit der Förderbank geschlossen sein. Da aber KfW-Kredite stets über eine Geschäftsbank oder Sparkassen und Volksbanken abgeschlossen werden, stellt dies kein Hindernis dar. Bei anderen Förderbanken, beispielsweise regionalen Instituten, kann das aber anders aussehen.
Da bei KfW-Krediten in der Regel die Widerrufsbelehrung der Geschäftsbank verwendet wurde, ist die Fehlerhäufung ähnlich hoch wie den normalen Bankkrediten. Sie liegt bei Darlehen aus den Jahren 2003 bis 2011 bei etwa 70 Prozent. Von daher lohnt es sich, auch den Kreditvertrag eines KfW-Darlehens einer Prüfung zu unterziehen.
Die Rechtsprechung zu den KFW Darlehen ist uneinheitlich. Der BGH wird am 16.2.2016 zu KFW Darlehen entscheiden. Dann geht es zum Abschlagsgebühren vom KFW-Kredit. Wahrscheinlich wird es für andere Bereiche auch eine Klärung geben.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
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