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VW-Abgasskandal: Zeugenaussagen belasten Volkswagen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 839 Wörter · 288 Aufrufe

Neue Vorwürfe im VW-Abgasskandal belasten den Vorstand. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR sollen zwei Vorstandsmitglieder schon Ende Juli 2015 von den Manipulationen an den Dieselmotoren gewusst haben.

Entsprechende Zeugenaussagen sollen der US-Justiz demnach vorliegen. „Das ist durchaus brisant. Für die Schadensersatzklagen von VW-Aktionären ist die Frage, wann die Konzernspitze Kenntnis von den Manipulationen hatte, von entscheidender Bedeutung“, sagt BSZe.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller. Denn im Kern geht es bei dem anstehenden Musterverfahren um die Frage, ob VW seine Informationspflichten verletzt und die Manipulationen zu spät bekannt gemacht hat. Offiziell hat Volkswagen den Einsatz einer Manipulations-Software in den USA erst am 22. September 2015 eingeräumt.

Von dem Skandal sind weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge betroffen. Die VW-Aktie erlebte nach Bekanntwerden des Abgasskandals einen Kursrutsch. Dementsprechend soll in einem Musterverfahren demnächst über die Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre entschieden werden. Volkswagen hat bisher immer alle Vorwürfe zurückgewiesen, die Manipulationen vertuscht zu haben.

Nach den Zeugenaussagen in den USA könnte sich jetzt jedoch ein anderes Bild ergeben. Demnach wussten zwei Vorstände schon Ende Juli 2015 über die Manipulationen Bescheid. Allerdings sei dies weiter vertuscht worden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll dies auch aus der Strafanzeige gegen den kürzlich in den USA festgenommenen VW-Manager hervorgehen.

Das Musterverfahren in Deutschland ist noch nicht eröffnet worden. „Die Zeugenaussagen können die Erfolgsaussichten der Schadensersatzklagen noch einmal erhöhen. Die Anzeichen, dass VW zu spät über den Skandal informiert und sich schadensersatzpflichtig gemacht hat, verdichten sich“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt der selbst für einen VW-Aktionär Klage eingereicht hat.

Geschädigte VW-Aktionäre können immer noch Schadensersatzklage einreichen oder verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, damit ihre Forderungen nicht untergehen-

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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