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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

VR Bank Nürnberg: VR Sparplan 4 + und Sparplan 3+ gekündigt

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 788 Wörter · 367 Aufrufe

Kündigungen der Sparpläne durch die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg dürfte nicht rechtens sein; Anleger sollten sich wehren.

Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg Kunden gegenüber den VR Sparplan 4+ sowie den Sparplan 3+ zum Jahresende 2016 gekündigt.

Sparer sollten diese Kündigung nicht akzeptieren, sondern dieser widersprechen und auf die bedingungsgemäße Vertragsfortführung pochen. Kommt die Bank dem nicht nach, sollte auf Feststellung geklagt werden, dass die Kündigung unwirksam ist.

Nach Auffassung der Rechtsanwälte stellt der Umstand, dass sich der Markt derzeit in einer Niedrigzinsphase befindet gerade keinen Kündigungsgrund dar; vielmehr handelt es sich hierbei um ein Risiko in der Sphäre der Bank.

Auch die Berufung auf Sonderbedingungen, die für beide Vertragstypen in 2012 „vereinbart wurden“ hilft der Bank insoweit nicht, weil sich daraus kein rechtswirksam vereinbartes eigenes Kündigungsrecht der Bank ableiten lässt.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Auch die Sparkasse Ulm hatte vor einigen Jahren versucht, sich von unangenehm hoch verzinsten Sparverträgen mit dem Namen „Scala“ zu lösen und Kunden zu Kündigungen zu drängen. Diesem Wunsch hatten das Landgericht Ulm sowie das Oberlandesgericht Stuttgart eine Absage erteilt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VR Bank Nürnberg/VR Sparpläne anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VR Bank Nürnberg/VR Sparpläne kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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