VR Bank Nürnberg kündigt VR Sparplan 3+ und VR Sparplan 4+: Sparer können sich wehren
Die anhaltende Niedrigzinsphase treibt weiter ihre Blüten. Dabei bereitet sie nicht nur Sparern Kopfzerbrechen, sondern auch den Kreditinstituten. Einige versuchen ungeliebte, weil vergleichsweise hoch verzinste Sparverträge, wieder loszuwerden. Aktuelles Beispiel: Die Volksbank Raiffeisenbank (VR Bank) Nürnberg kündigt die Sparverträge namens VR Sparplan 3+ und VR Sparplan 4+ zum Jahresende.
Die Sparverträge waren vergleichsweise gut verzinst und hatten vor allem auch lange Laufzeiten. In den aktuellen Zeiten also eine attraktive Geldanlage für die Verbraucher. Für die VR Bank Nürnberg offensichtlich nicht. Sie beruft sich nun bei den Kündigungen auf Sonderbedingungen, die sie 2012 eingeführt habe und für Spareinlagen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorsehen. Vom Bundesverband der Verbraucherzentrale hat sich die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg für die Kündigungen eine Abmahnung eingefangen. Die Verbraucherschützer fordern die Bank auf, die Kündigungen zu unterlassen.
„Das Vorgehen der Volksbank Nürnberg erinnert an Bausparkassen, die Verbraucher aus ihren Bausparverträgen drängen wollen oder auch die Sparkasse Ulm, die vor einiger Zeit die sog. Scala-Sparverträge kündigen wollte. Dieses Vorgehen ist ungeheuerlich. Erst wollen die Banken Kunden gewinnen und wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, wollen sie die Verträge wieder loswerden. Das sollten sich die Verbraucher nicht gefallen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.
Der erfahrene Rechtsanwalt begrüßt die Abmahnung der Verbraucherzentrale, glaubt aber nicht, dass dies ausreichen wird, um die Volksbank Nürnberg von den Kündigungen abzuhalten. „Zunächst sollten die betroffenen Sparer der Kündigung eindeutig widersprechen. Besteht die Bank auf der Kündigung, kann anwaltliche Unterstützung gesucht werden“, so Cäsar-Preller. Zur Erinnerung: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Kündigungen der Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm letztlich eine klare Absage erteilt.
Die Volksbank Nürnberg ist mit der Kündigung lukrativer Sparverträge kein Einzelfall und es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Kreditinstitute sich auf diese Weise von hoch verzinsten Sparverträgen trennen wollen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bundesweit Sparer, die sich nicht aus ihren Sparverträgen drängen lassen wollen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VR Bank Nürnberg/VR Sparpläne anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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