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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Fidentum GmbH. BaFin-Anordnung zu Lombardium.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 905 Wörter · 675 Aufrufe

Am 04. Dezember 2015 wurde unter dem Az. 67c IN 473/15 beim Amtsgericht Hamburg über das Vermögen der Fidentum GmbH aus Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Über die Fonds der Fidentum GmbH konnten Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG erwerben.

Auch ordnete die BaFin an diesem Tag an, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihren Geschäftsbetrieb teilweise einstellen muss, aber nur insoweit, als das Kreditgeschäft im Sinne von § 1 S. 2 KWG betroffen ist.

Nach Mitteilung der BaFin hat die Lombardium Hamburg GmbH & CO. KG dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und damit hiermit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne hierfür im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein. Andere Geschäftsfelder bei Lombardium betrifft die BaFin-Verfügung wohl nicht.

Auch wenn hier nur ein kleiner Teil des Geschäftsbetriebes bei Lombardium betroffen ist, hat dies bei den Anlegern für Verunsicherung gesorgt, auch wenn die Lombardium GmbH & Co. KG wohl inzwischen eigenen Angaben zufolge gegen den Bescheid der BaFin Einspruch/Widerspruch einlegen will oder bereits eingelegt hat.

Lombardium beruft sich hierbei unter anderem auf ein Urteil des OLG Hamburg mit dem Az. 15 U 7/14, das wohl zu dem Schluss kommt, dass jedenfalls die "Inpfandnahme von Inhabergrundschuldbriefen" keine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erfordern soll, sondern von der Gewerbeerlaubnis als Pfandleiher umfasst sein soll.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner vertreten bereits erste Anleger der Fidentum GmbH/Lombardium GmbH & Co. KG und empfehlen betroffenen Anlegern ausdrücklich, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Es wird zu fragen sein, ob die Gesellschaften finanziell dazu in der Lage sein werden, die Darlehensrückzahlungen zu bewerkstelligen, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner mbB fraglich ist. Anleger sollten nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) "alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen, dazu zählt z.B. die Prüfung einer fristlosen Kündigung der Beteiligung, der eventuellen Haftung von Initiatoren und Prospektverantwortlichen, aber auch anderer in Betracht kommender Verantwortlicher."

Ein schnelles Handeln ist hierbei für die Betroffenen zu empfehlen, da teilweise hierbei enge Fristen zu beachten sind.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 18.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Fidentum/Lombardium Hamburg“.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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drspä

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