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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Vom 1. bis 3. 9. 2015 sind außerordentlichen Gesellschafterversammlungen für sechs POC-Fonds geplant.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 409 Wörter · 505 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Als Thema steht im Mittelpunkt die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften. Ein erheblicher Kapitalbedarf besteht bei der Objektgesellschaft COGI, in die die Proven Oil Canada Fonds investieren.

Um den Kapitalbedarf zu decken, wurden die Anleger von sechs POC-Fonds mit Rundschreiben vom 30. Juli 2015 zum zweiten Mal aufgefordert, ihre Ausschüttungen aus 2013 zurückzuzahlen. Gleichzeitig wurden außerordentliche Gesellschafterversammlungen für sechs POC-Fonds anberaumt.

Geplant sind folgende Termine:
1. September: POC Eins GmbH & Co. KG und POC Zwei GmbH & Co. KG
2. September: POC Growth GmbH & Co. KG und POC Growth 2 GmbH & Co. KG
3. September: POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG

Für die Anleger sind die Versammlungen wichtige Termine. Es soll vom Management konkrete Informationen zur Schieflage der COGI geben. Wesentlicher Punkt ist, wie das Darlehen über rund 49 Millionen kanadische Dollar, das die finanzierende Bank fällig gestellt hat, abgelöst werden kann. Selbst wenn alle Anleger ihre Ausschüttungen zurückzahlen sollten, fehlen immer noch mehrere Millionen Euro, um die Darlehensschuld zu begleichen.

Das Management schließt eine Insolvenz der Fondsgesellschaften und damit "ein Scheitern der gesamten Investition" nicht aus.

Für die Anleger könnte der Totalverlust ihrer Einlage drohen.

Ob durch die vorgesehenen Maßnahmen eine nachhaltige Sanierung gelingen kann, ist ungewiss. Es besteht die Gefahr, dass die Anleger zusätzliches Geld "verbrennen" würden, wenn sie der COGI ein Darlehen gewähren würden.

Auf Grund der schwierigen Situation sollten die Anleger die Gesellschafterversammlungen wahrnehmen oder sich anwaltlich dort vertreten lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können die Interessen der Anleger wahren und weitere rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=fca3fb0e6e083d2034f5a3bf61df6281

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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