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Vienna Life/K1-Fondspolice: Klagen gegen Vienna Life Lebensversicherung! Achtung: Es droht Verjährung!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 951 Wörter · 315 Aufrufe
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BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben diverse Klagen gegen die Vienna Life Lebensversicherung eingereicht. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben, wie bereits berichtet, seit dem Jahr 2011 diverse Klagen für geschädigte Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice bei Gerichten in ganz Deutschland gegen die Vienna Life Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein eingereicht.

Diverse Gerichtstermine der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für Geschädigte fanden bereits statt und finden demnächst vor Gerichten in ganz Deutschland statt, so in einigen Wochen vor Gerichten in Saarbrücken, München, Nürnberg, und Rottweil.

Geltend gemacht wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, da Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte unter anderem nicht auf die erheblichen Risiken der Beteiligung hingewiesen wurden, wofür die Vienna Life-Lebensversicherung nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haftet, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens und wegen weiterer Versäumnisse.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu: ,,Unserer Ansicht nach ist die Vienna Life-Lebensversicherung ihren Prüfungspflichten hinsichtlich der zugrunde liegenden K1-Fonds nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, wofür sie unserer Ansicht nach haftet."

Auch muss sich die Vienna-Life-Lebensversicherung nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner eine fehlerhafte Beratung der Vermittler zurechnen lassen.

Auch sollte nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth geprüft werden, ob die jeweils von Vienna Life verwendete Widerspruchsbelehrung ordnungsgemäß war.

Mit einer Entscheidung des OLG Nürnberg Fürth vom 28.10.2013 mit dem Az. 8 U 1254/13 (das Verfahren wurde, worauf hingewiesen werden soll, nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt) wurde Vienna Life bereits zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages verurteilt. Gegen die Entscheidung wurde noch ein Rechtsmittel eingelegt.

In einem aktuellen Fall, der von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, vor dem Landgericht Rottweil unter dem Az. 3 O 421/12 für eine Anlegerin gegen die Vienna Life Lebensversicherung wegen der Vienna-Life/K1-Fondspolice geführt wird, hat das Landgericht Rottweil z.B. den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach die Vienna Life Lebensversicherung der dortigen Klägerin von dem geltend gemachten Schaden von ca. 12.000,- EUR einen Betrag von 7.500,- EUR bezahlen soll, und somit ca. 60 % des Schadens der dortigen Klägerin ersetzen soll und die Vienna Life Lebensversicherung 60 % der Kosten des Rechtsstreit tragen sollte und die Klägerin lediglich 40 %.
Da kein Vergleich zwischen den Parteien zustande kam, wird das Verfahren fortgeführt.

Geschädigte Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice sollten daher nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte nicht länger warten, sondern umgehend tätig werden., zumal in diversen Fällen, sofern nicht bereits Verjährung eingetreten ist, auch in Kürze Verjährung einzutreten droht.

Die Verjährung beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab Kenntnisnahme. Schlimmstenfalls könnte somit bereits Verjährung eingetreten sein, da die Fondsliquidation der K1-Fonds bereits im Jahr 2009 beschlossen wurde.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Meiner Ansicht nach ist aber wahrscheinlich noch keine Verjährung eingetreten, da die Anleger in den von uns betreuten Fällen erst im Jahr 2011 darauf hingewiesen wurden, dass die K1-Fonds mit 0 bewertet werden und ihnen somit ein Schaden entstanden ist. Somit hatten meiner Ansicht nach die Anleger ,,Kenntnis" oder ,,grob fahrlässige Unkenntnis" im Sinne der §§ 195, 199 BGB erst im Jahre 2011 gehabt, was natürlich immer im Einzelfall überprüft werden muss. Eile ist somit aber auf jeden Fall geboten, da somit trotzdem Ende 2014 unweigerlich Verjährung eintreten würde."

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life Lebensversicherung" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=cc9a006991fdda6d892404175c91bfa4

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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