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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Viele Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2014

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 672 Wörter · 556 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Mit Beginn des Sommers treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die für Verbraucher weit reichende Folgen haben. Der BSZ ® e. V. informiert über die Wichtigsten.

Mehr Altersrente: Die fast 21 Millionen Rentner erhalten zum 1. Juli mehr Geld. In Ostdeutschland können sie sich über eine Anhebung um 2,53 Prozent, in Westdeutschland um 1,67 Prozent freuen. Bei einer Rente von 900 Euro monatlich führt das zu einem Plus von brutto 22,77 Euro im Osten und 15,03 Euro im Westen. Trotzdem ist ein Rentenpunkt Ost mit 26,39 Euro immer noch weniger wert, als ein Rentenpunkt West mit 28,61 Euro. Macht im Ergebnis einen Unterschied von 7,8 %.

Rente mit 63: Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind die Geburtsjahrgänge zwischen 1952 und 1963. Phasen von Arbeitslosigkeit sollen mit angerechnet werden, in denen Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld. Ebenso gelten Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen und Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld.

Mütterrente: Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, sollen Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert bekommen. Dies begünstigt immerhin 9,5 Millionen Mütter. Pro Kind gibt es ab 1. Juli 2014 brutto 28,61 Euro monatlich mehr im Westen, 26,39 Euro mehr im Osten (jeweils ein Entgeltpunkt) und damit doppelt so viel, wie bisher. Frauen mit jüngeren Kindern sind bei der Mütterrente aber immer noch besser gestellt und erhalten je drei Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Erwerbsminderungsrente: Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll mehr Erwerbsminderungsrente wegen Alters bekommen. Davon profitieren Rentenzugänge ab dem 1. Juli 2014 in die Erwerbsminderungsrente im Alter von unter 62 Jahren. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 - und damit zwei Jahre länger als bisher - in die Rentenkasse eingezahlt hätten. Bei dieser Zurechnungszeit werden die vier zurückliegenden Jahre nicht berücksichtigt, wenn sie den Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung vermindern.

Reha-Leistungen: Zur Vermeidung von Frühverrentungen sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert werden.

Telefonieren im Ausland: Sie wird im EU-Ausland erneut günstiger. Abgehende Anrufe dürfen noch 19 Cent statt bisher 24 Cent pro Minute kosten. Bei ankommenden Anrufen dürfen pro Minute höchstens 5 statt vorher 7 Cent berechnet werden. Der Preis für eine SMS sinkt von 8 Cent auf 6 Cent. Günstiger wird auch die Nutzung von Datentarifen. Automatisch gilt ein solcher EU-Tarif jedoch nicht - daher raten wir Ihnen, Ihren Mobilfunkvertrag zu überprüfen. Oder lassen Sie im Urlaub Ihr Handy noch einfach zu Hause und machen es wie früher: Schreiben Sie eine Ansichtskarte.

Straßenverkehr: Auch in Pkws müssen sie künftig eine Warnweste dabei haben, mit der sie bei Pannen oder Unfällen besser zu erkennen sind. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen genau eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in Rot, Gelb oder Orange muss der DIN EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Fehlt die Weste im Fahrzeug, drohen 15 Euro Geldbuße. Das Tragen der Weste ist übrigens nicht vorgeschrieben.

Verbraucherinsolvenz: Bereits nach drei statt sechs Jahren Wohlverhaltensperiode haben überschuldete Verbraucher zukünftig durch Restschuldbefreiung die Möglichkeit, neu durchzustarten. Voraussetzung hierfür: Sie tilgen in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen und der Verfahrenskosten. Nach fünf Jahren kann das Verfahren um ein Jahr verkürzt werden, wenn der Betroffene in der Zeit Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter decken kann.

Kühlschränke: Ab Juli dürfen nur noch Kühl- und Gefrierschränke verkauft werden, die mindestens die Energieeffizienzklasse A+ aufweisen. Dies gilt jedoch nicht für Weinkühlschränke und Kühlschränke in Wohnmobilen oder Hotelzimmern. Hersteller sind verpflichtet, das Energieetikett auf Geräten und Verpackungen abzudrucken.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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