Verwirkung und Rechtsmissbrauch sind zwei der häufigsten Argumente mit denen Banken oder Sparkassen den Widerruf eines Immobiliendarlehens ablehnen.
Verwirkung und Rechtsmissbrauch sind zwei der häufigsten Argumente mit denen Banken oder Sparkassen den Widerruf eines Immobiliendarlehens ablehnen. Beide Argumente ziehen jedoch nicht, wie der Bundesgerichtshof in der Begründung seines verbraucherfreundlichen Urteils vom 12. Juli 2016 eindeutig feststellte (Az.: XI ZR 564/15). Von Verwirkung oder Rechtsmissbrauch sei nur in Einzelfällen auszugehen.
Mit der Verwirkung des Widerrufsrechts argumentieren die Banken häufig, um einen Widerruf abzulehnen. Denn selbst wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sein sollte, könne der Verbraucher das Widerrufsrecht Jahre später nicht mehr ausüben. Der BGH sah dies jedoch völlig anders. Denn die Kreditinstitute hätten jederzeit die Möglichkeit gehabt, eine fehlerhafte Belehrung nachzubessern. „Dies ist jedoch in aller Regel unterblieben. Wohl auch, weil durch die Nachbelehrung das Darlehen unmittelbar hätte widerrufen werden können. Insofern haben die Banken wohl eher in der Hoffnung stillgehalten, dass die fehlerhafte Widerrufsbelehrung erst gar nicht bemerkt wird“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.
Argument Nummer zwei, die rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts, verwies der BGH ebenfalls ins Reich der Fabeln. Die Argumentation der Banken, dass die Verbraucher den Darlehensvertrag lediglich widerrufen würden, um dadurch wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, z. B. durch eine Umschuldung zu den aktuell niedrigen Zinsen, greife nicht. Rechtsanwalt Bernhardt: „Auf die Beweggründe für einen Widerruf kommt es überhaupt nicht an. Entscheidend für die Wirksamkeit ist im Grunde nur, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und dadurch die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde. Das ist sowohl bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden als auch bei jüngeren Baufinanzierungen oft genug der Fall.“
Einen Haken für Verbraucher, die ihr Immobiliendarlehen zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, gibt es dennoch: Diese Immobilienkredite hätten bis spätestens 21. Juni 2016 widerrufen werden müssen. Ist der Widerruf aber fristgerecht erfolgt und wurde von der Bank abgelehnt, bestehen beste Chancen, den Widerruf gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.
Bei Immobiliendarlehen, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, ist der Widerruf ohnehin weiterhin möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=d247ef0a4a5f8262a909ff0d1704847a
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden. Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
https://dieburgcity.wordpress.com/in-unterstuetzerliste-eintragen
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Qualifizierte Rechtsanwälte finden Sie in den BSZ® e.V. TopListen
https://bsznews.wordpress.com/bsz-e-v-toplisten
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.