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Versicherung zahlt nicht, oder macht hohe Abzüge.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 476 Wörter · 200 Aufrufe

Das Leben birgt viele Risiken. Wenn es hart auf hart kommt, ist jedoch schnell Schluss mit lustig. Insbesondere bei den Versicherungsgesellschaften!

Zahlreiche Versicherungsgesellschaften versuchen bei Schadensfällen, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen, oder sie kommen dieser nicht im vollen Umfang nach. Auf kaum einem anderen Gebiet gibt es mehr Streitigkeiten, als auf jenem des Versicherungsrechtes. Bei der Vielzahl von verschiedenen Versicherungsarten (Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung, Feuerversicherung, Unfallversicherung, u.a.) ist es für Verbraucher kaum mehr möglich, den Überblick zu behalten.

Wer Schaden erleidet, hat Ansprüche – so steht es zumindest geschrieben!

Es häufen sich Versicherungsfälle in welchen den Anspruchsforderungen jedoch nicht entsprochen wird. Der Versicherte bekommt in diesen Fällen kein Geld, oder viel weniger als ihm eigentlich zustehen würde.

Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle.
Werden Sie an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt, so können Sie die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherung / Krankenversicherung geht, geben viele Versicherte entnervt auf. Das muss aber nicht sein, denn Versicherte haben nun einmal Anspruch, dass ihre Erstattungsansprüche vollumfänglich erfüllt werden.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung steht betroffenen Bürgern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

EXPRESS Inkasso GmbH ist seit vielen Jahren erfolgreich am Markt hauptsächlich für die „Kleinen Leute“ tätig. EXPRESS verfügt über eine durch den Präsidenten von dem LG Heidelberg erteilte Inkassoerlaubnis und ist im Handelsregister bei dem Amtsgericht Heidelberg eingetragen.

Ab sofort kann jeder Bürger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

• Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko.

• Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per E-Mail, Fax oder Post ihre Unterlagen einreichen.

Link zum Kontaktformular:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
info@express-inkasso.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682

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