„Vermögensverprasser statt Vermögensverwalter“ – Einen Lamborghini auf Kosten der geschädigten Versicherungskunden.
Noch schnell vor dem Konkurs: Luxusautos auf Kundenrechnung.
„Grobfahrlässige Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen“ lautete der Schuldspruch für zwei Schweizer Vermögensverwalter der Global AWS AG in Vaduz.
Im Jahr 2013 folgte auf eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens der Konkurs. Jedoch haben sich die vermeintlichen Vermögensverwalter – noch schnell vor der Insolvenzanmeldung – mit dem Geld ihrer gutgläubigen Versicherungskunden einen Lamborghini „gegönnt“.
Keine Fairness für Gläubiger
Die Angeklagten wurden zwar zu einer Geldstrafe verurteilt, jedoch gingen die Gläubiger leer aus. Diese wurden lediglich darauf verwiesen, ihre Forderung im Umfang von 50000 bis 220000 Franken zivilrechtlich geltend zu machen. Die Firma hat eine halbe Million Franken Schulden, einer der Angeklagten hat einen Schuldenberg von 2,5 Millionen Franken angesammelt – viel Hoffnung auf Fairness wurde den Geschädigten also nicht gegeben.
Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft setzt sich in genau solchen Fällen für die Geschädigten ein. Trotz aussichtslos erscheinender Situation gibt die Prozessfinanzierungsgesellschaft den geschädigten Gläubigern so eine Chance auf Fairness. Die Anwälte und Experten der Gesellschaft versichern professionelle Unterstützung und beraten Sie persönlich, individuell und kostenlos.
„Vermögensverprasser“ statt Vermögensberater
Die Unternehmer verkauften hochriskante Anlagen, mit denen sie schließlich auch hochgradig scheiterten. Trotz der ersten Zahlungsschwierigkeiten ihres Unternehmens kauften sich die Vermögensberater Luxusfahrzeuge – darunter einen Lamborghini, einen BMW X5 und X6 – und das alles auf Kosten ihrer Kunden. Die Leasingrate für die Luxusautos machte 23 Prozent des Umsatzes aus. Sie nutzen die Gutgläubigkeit ihrer Versicherungskunden aus und betrogen diese zusätzlich, indem sie einen Teil des Firmenvermögens für unbestimmte Zwecke abhoben. Dieses Vermögen, in der Höhe von 180000 Franken, ist bis heute verschollen.
Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:
In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
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