Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 08:32 Gemietete Intelligenz: Warum digitale Souveränität zur Entscheiderfrag.... 08:32 Gemietete Intelligenz: Warum digitale Souveränität zur Entscheiderfrag.... 08:24 Google macht Löschungen öffentlich: Der neue Hinweis wird zur Vertraue.... 08:24 Google macht Löschungen öffentlich: Der neue Hinweis wird zur Vertraue.... 08:19 Immobilienbewertung in Magdeburg: Zertifizierter Immobiliengutachter s.... 08:19 Immobilienbewertung in Magdeburg: Zertifizierter Immobiliengutachter s.... 08:15 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C.... 08:14 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C....
Recht Für Wirtschaftsjournalisten

Verbraucher aufgepasst - mehr Rechte für Sie seit Juni 2014. Teil vier: Verkaufsmessen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 443 Wörter · 346 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Durch die Neuregelung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen werden viele Situationen des Vertragsabschlusses erfasst, welche bisher gar nicht in dieser Art und Weise reglementiert waren. Einige Beispiele hatten wir Ihnen in den vergangenen Folgen unserer Reihe bereits näher gebracht. Heute wollen wir wieder eine solche Situation aufgreifen: Die Verkaufsmessen.

Gemeint sind hier die Art von Messen, bei denen Sie an den Ständen der Aussteller Waren erwerben oder Dienstleistungen beauftragen können. Seit dem 13.06.2014 gelten für Verbraucher bezüglich auf Messen geschlossener Verträge, die eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand haben, die Schutzvorschriften der §§ 312 ff. BGB. Ausgenommen sind - neben weiteren, häufig in dieser Situation nicht einschlägigen Ausnahmen - Geschäfte bis zu einem Entgelt von 40 Euro, wenn die Leistung sofort erbracht und bezahlt wird.

Grund für den Verbraucherschutz ist, dass die Verträge auf Messen außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden. Geschäftsraum eines Unternehmers ist dabei nur ein solcher, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt. Dies trifft auf einen Messestand, den der Anbieter auf einer Messe eingerichtet hat, gerade nicht zu.

Die Schutzvorschriften gelten daher nicht für dauernde Einrichtungen des Betreibers der Messe wie z. B. Catering oder eine Messebuchhandlung.

Die Unternehmer, die auf Messen Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen die vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllen (§ 312d BGB, Art. 246a EGBGB) bzw. Ihnen auf Papier ein Vertragsdokument oder eine Vertragsbestätigung übergeben, welches die vorgeschriebenen Informationspflichten, die Belehrung über das Widerrufsrecht und das Musterwiderrufsformular enthält (§ 312f Abs. I. BGB, Art. 246a EGBGB).

Geschieht das nicht, haben Sie selbstverständlich trotzdem ein Widerrufsrecht. Die Frist zur Ausübung verlängert sich jedoch auf zwölf Monate und 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss. Ebenso müssen Sie keinen Wertersatz für den Wertverlust der Ware durch Gebrauch oder für erbrachte Dienstleitungen erbringen (§§ 357 Abs. VII, Nr. 2; Abs. VIII, Satz 2 BGB).

§ 312g Ab. II BGB enthält einen umfangreichen Katalog an Verträgen, bei denen kein Widerrufsrecht besteht.

Sollte Sie hinsichtlich eines geschlossenen Vertrags nicht sicher sein, ob all Ihre Rechte gewahrt wurden, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Vertrags- und Verbraucherschutzrecht. Betroffene Verbraucher können sich auch gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Verbraucherrechte" anschließen und sich einen entsprechenden Kontakt vermitteln lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. 09. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.