US-GERICHT VERURTEILT SOLARWORLD AG: FAST 800 MILLIONEN DOLLAR SCHADENSERSATZ
Knapp 800 Millionen US-Dollar Schadensersatz soll die Solarworld AG wegen nicht eingehaltener Lieferverträge an den Siliziumhersteller Hemlock Semiconductor zahlen. Das Strafmaß sprach das zuständige US-Gericht in Michigan am 26. Juli aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Solarworld AG kündigte bereits an, Berufung einzulegen. Bis im Berufungsverfahren ein Urteil gefällt ist, könne nach Ansicht des Bonner Unternehmens ein Jahr vergehen. „Dennoch hängt diese immense Schadensersatzsumme von umgerechnet rund 720 Millionen Euro weiterhin wie ein Damoklesschwert über dem Konzern und seinen Aktionären“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.
Das Bonner Photovoltaikunternehmen hält die Forderung weiterhin für unberechtigt und vor deutschen Gerichten auch nicht für durchsetzbar. Hintergrund ist, dass Solarworld mit Hemlock langfristige Lieferverträge abgeschlossen hatte. Als chinesische Solarmodul-Hersteller den Markt mit Dumping-Angeboten überschwemmten, fühlte sich Solarworld nicht mehr an die Verträge gebunden – und Hemlock klagte auf Schadensersatz. Solarworld vertritt die Auffassung, dass die langfristigen Lieferverträge gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Daher seien die Schadensersatzforderungen in Deutschland wohl nicht durchsetzbar. Gleichwohl bemühe man sich weiterhin um eine außergerichtliche Lösung. Cäsar-Preller: „Das aktuelle Urteil hat ein Einzelrichter gesprochen. Das ist ein Beleg dafür, dass die Beweislage als so eindeutig gilt, dass die Anhörung einer Jury nicht nötig war. Ob eine Berufungsgericht in den USA zu einer anderen Auffassung kommt, ist zweifelhaft. Vertrauen sollten die Aktionäre darauf nicht.“
Sollte Solarworld in den USA rechtskräftig zu einer Schadensersatzzahlung von rund 720 Millionen Euro verurteilt werden, dürfte die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stehen. Rücklagen für diese Zahlung wurden nicht gebildet. „Die Hoffnung, dass so eine Forderung in Deutschland nicht durchsetzbar wäre, steht ebenfalls auf wackeligen Füßen. Die Aktionäre haben den Konzern mit großzügigen Forderungsverzichten schon einmal vor dem Untergang bewahrt. Doch die Pleite könnte nun wieder drohen. Um weitere finanzielle Verluste zu vermeiden, können die Anleger jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar World AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar World AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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