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Unerbetene Post an geschädigte Kapitalanleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.266 Wörter · 306 Aufrufe

Anleger in Not geratener Kapitalanlagen beschweren sich bei dem BSZ e.V. verstärkt über unaufgeforderte Werbeschreiben von Rechtsanwaltskanzleien. Eine regelrechte Welle von Klientenwerbung überschwemmt die verärgerten Empfänger.

Der BSZ® e.V. musste schon einmal zu diesem Thema Stellung nehmen. Anhaltende Fragen belästigter Mitglieder veranlassen uns noch einmal zu folgenden Erläuterungen:

Waren die Schreiben von diversen Vereinen und Wirtschaftsagenturen noch als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen und der offensichtliche Versuch, verunsicherte Geschädigte bestimmten Rechtsanwaltskanzleien zuzuführen, schreiben diese nunmehr selbst die Geschädigten an, auch soweit sie bereits rechtsanwaltlich vertreten sind. Weiterhin ist aber oft unbekannt, wie die zahlreichen Adressen Geschädigter in deren Hände gelangen.

Auf diesem Wege laden die Absender auch gerne zu Informationsveranstaltungen ein. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer "wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten und Mitgliedern nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend vor großem Publikum in einer Abendveranstaltung abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von Mitgliedern, wer bei Verhinderung den Termin wahrnehmen könne, unterstreicht oft die Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben: Niemand wird Schaden erleiden, der einer Werbeveranstaltung fernbleibt.

Auch rät der BSZ® e.V. Betroffenen notleidender Kapitalanlagen schon seit langem, die Hilfe von versierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel den BSZ®-Anlegerschutzanwälten, die ihre Expertise bereits in vergleichbaren Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben. Selbstverständlich kommen für die Unterstützung geschädigter Anleger auch andere Rechtsanwälte in Frage.

Ob es aber für die Begründung des dazu grundlegend erforderlichen Vertrauensverhältnisses hilfreich ist, wenn der Geschädigte neben allem Ärger und Unbill, der in diesen Sachen bereits an ihn herangetragen wurde, auch noch feststellen muss, dass seine vertraulich zu behandelnden Daten ohne sein Einverständnis in die Hände augenscheinlich nicht autorisierter Dritter gekommen sind, darf bezweifelt werden. Bisher hat noch keines der Mitglieder des BSZ® e.V. von den Versendern der Werbebriefe eine zufrieden stellende Erklärung für diesen Vertrauensbruch erhalten.

Es wird eine der zuerst an die die Werbetrommel rührenden Rechtsanwälte zu richtende Frage sein, wie sie in den Besitz der Daten einer Vielzahl von Geschädigten gekommen sind und warum sie sich berechtigt fühlen, sie für Werbemaßnahmen zu benutzen. Es ist kaum vorstellbar, dass, wenn eine zufriedenstellende Erklärung ausbleibt, ein solcher Vertrauensbruch die Basis sein könnte für die Begründung einer intakten Mandatsbeziehung, deren entscheidender Bestandteil eben Vertrauen ist. Dem entsprechend fühlen sich viele Mitglieder von der unerbetenen Post und ihren Absendern nur belästigt und wünschen das Unterbleiben weiterer Zusendungen. Wer bisher noch überlegte, ob er Mitglied des BSZ® e.V. werden sollte, tut sich nach solcher "Anmache" mit dem Beitrittsentschluss oft erheblich leichter.

Der BSZ® e.V. wird die Entwicklung weiter kritisch beobachten und ist sich dabei der Hilfe seiner Mitglieder sicher. Auch werden die Vertrauensanwälte des BSZ gern Fragen auch von Nichtmitgliedern zum Thema "unerbetene Werbeschreiben" beantworten und Hinweise entgegennehmen, wenn Bedarf besteht, eigene Beobachtungen mitzuteilen. Es ist im Interesse aller Geschädigten, wenn es nicht zu Unsicherheiten unter den Anlegern kommt. Vertrauensbruch und Desinformation gehen letzten Endes zu Lasten der Geschädigten und nutzen nur den Schädigern.

Den betroffenen Anlegern ist zu raten, von den jeweiligen Absendern zu verlangen, die Herkunft dieser persönlichen Daten offenzulegen sowie mitzuteilen, an welche Personen oder Unternehmen diese sensiblen Daten weitergegeben wurden. Ferner sollte man die Absender auffordern, Auskunft zu erteilen, welche weiteren Informationen noch gespeichert sind und wer darauf Zugriff hat. Überdies kann der Anleger die sofortige Löschung der Daten und einen entsprechenden Erledigungsnachweis fordern.

Der BSZ® e.V. empfiehlt, nur Interessengemeinschaften beizutreten, die von seriösen und kompetenten Anlegerschutzanwälten geführt werden.

Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen eventuell sofort zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden. Die Aufnahme in eine der vom BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

Auf der Webseite www.fachanwalt-hotline.eu kann man sich aktuell über alle bereits bestehenden BSZ® Interessengemeinschaften informieren und falls gewünscht auch online anmelden.
Direkter Link zu den Interessengemeinschaften:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Der BSZ ist seit vielen Jahren eine der ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt für Ihr Problem sind. Vielfach konnten die BSZ® - Anwälte den Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.

Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für solche Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Premium Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Um eine Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen muss lediglich eine Kontaktformular auf der Internetseite www.rechts-asse.de ausgefüllt werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.rechts-asse.de www.fachanwalt-hotline.eu

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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