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Treuk AG Insolvenz angemeldet. Keiner der betroffenen Treuk-Kunden sollte jetzt den Kopf in den Sand stecken.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 866 Wörter · 431 Aufrufe

Die Treuk AG hat am 30.08.2017 beim Amtsgericht Köln unter dem AZ.: 75 IN 356/17 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen der Treuk AG gestellt.

Die betroffenen Treuk-Kunden werden sich nun frage was sie eigentlich dazu gebracht hat, sichere Anlagen, wie Lebensversicherungs- und Bausparverträge an die Treuk AG zu verkaufen und im Gegenzug dafür zwar hohe Zinsversprechen gegen wie sich nun herausstellt leere Versprechungen einzutauschen.

Das Schlimme für die Betroffenen bei dem Deal ist, dass für die neu abgeschlossenen Verträge stets die Nachrangigkeit vereinbart wurde. Diese Kunden können also erst Geld erhalten wenn alle Forderungen der anderen Gläubiger bereits bedient wurden. Die Forderungen können darüber hinaus auch erst dann angemeldet werden, wenn das Insolvenzgericht besonders dazu aufruft. Voraussetzung dafür ist aber, dass überhaupt noch Geld vorhanden ist.

Die TREUK AG bezeichnete sich als Kanzlei zur Kapitalsicherung. Wie sich nun herausstellt ist es aber wohl zur Kapitalvernichtung gekommen.

Die betroffenen Treuk-Kunden dürfen sich nun nicht selbst die Schuld für dieses Desaster zuweisen. Zu dieser fatalen Situation ist es doch offensichtlich durch Fehler anderer Personen und Unternehmen gekommen. Keiner der Betroffenen sollte den Kopf in den Sand stecken, sondern umgehend prüfen lassen, ob er Schadensersatz verlangen kann und wie dieser erfolgreich durchzusetzen ist.

„In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu der BSZ® Interessengemeinschaft TREUK AG“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Liegt eine Falschberatung vor? Ergeben sich Schadensersatzansprüche? und wenn ja, wie setzt man die am besten durch? Im Rahmen der anwaltlichen Beratung erhalten betroffene Anleger eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und tatkräftige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche - sei es durch Verhandlungen oder vor Gericht.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Treuk AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Treuk AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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