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Trend Capital Beteiligungen - Vermittler und Berater in der Haftung

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 383 Wörter · 428 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Rund 2.900 Anleger hatten über 50 Millionen Euro in die geschlossenen Immobilienfonds der Trend Capital AG (Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay II und III KG, Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl und Indien 1 KG) investiert.

Aufgrund der Insolvenzen des Herrn Frank Simon und der Trend Capital Fonds fragen sich die geschädigten Anleger, wie sie wieder an ihr investiertes Geld kommen. Die bisherigen Verfahren richteten sich hauptsächlich gegen den rechtskräftig verurteilten Herrn Frank Simon und die Mittelverwendungskontrolleurin WestAudit GmbH (inzwischen umbenannt in Talu Treuhand GmbH).

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat zudem für ihre Mandanten Verfahren gegen die jeweiligen Berater und Vermittler der Trend Capital Fonds eingeleitet. Die Berater sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie die erkennbar unplausiblen Beteiligungen ihren Kunden empfohlen haben.

Nach Prüfung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind sämtliche Verkaufsprospekte, die Grundlage für die Vermittlungen waren, unvollständig und fehlerhaft. In den Prospekten werden falsche Angaben zu angeblichen Erfolgen der Vorgängerfonds gemacht. Ferner sind die Prognoseberechnungen fehlerhaft. Auch wird in den Prospekten über das tatsächlich bestehende Blind-Pool-Risiko getäuscht.

Auf diese Fehler wurden die Anleger der Trend Capital Fonds in den Vermittlungsgesprächen regelmäßig nicht hingewiesen. Die Vermittler und Berater müssen beweisen, dass sie auf die Prospektfehler hingewiesen und diese richtig gestellt haben. Dadurch ist die Ausgangslage für den geschädigten Anleger erheblich verbessert.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen Anlegern des Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob auch für sie Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Trend Capital Beteiligungen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllb

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