TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds: Anlageberatung in der Kritik.
Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds berichten von einer Reihe von Versäumnissen bei der Beratung .
Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte liefen bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG Beratungsgespräche nach einem bestimmten Beratungsmuster ab:
Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.
Es fand keine Aufklärung
• über das bestehende Totalverlustrisiko,
• das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
• die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
• sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.
Zudem erfolgte überwiegend
• keine rechtzeitige Übergabe oder
• gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.
Diese Angaben diverser betroffener Anleger erhärten den Verdacht eines planmäßigen Vorgehens bei der Beratung der Anleger.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.
Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Der Anleger ist dabei so zu stellen, als hätte er seine Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG nie erworben. Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten, zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, welche bereits für eine Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, Schadensersatz beim Landgericht Berlin erstritten hatte und die weitere betroffene Anleger vertritt, rät in diesem Zusammenhang allen Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds, die sich falsch beraten oder aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllblinz
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.