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Teilerfolg gegen Finanzdienstleister AFD GmbH

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 535 Wörter · 350 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erreichen beachtlichen Teilerfolg gegen Finanzdienstleister AFD GmbH vor dem Landgericht Potsdam.

Der bayerische Finanzdienstleister AFD GmbH wirbt auf seiner Internetseite mit „1 Milliarde Euro Bestandsvolumen“ und „71.000 zufriedenen Kunden“. Die auf Anlegerschutz spezialisierte BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde allerdings auch schon von weniger zufriedenen Kunden der AFD GmbH angesprochen, die sich schlecht oder falsch beraten fühlen. Aktuell konnten Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Potsdam einen Teilerfolg erzielen.

Die dortigen Anleger hatten – nach eigenen Angaben aufgrund entsprechender Beratung durch die AFD GmbH – ihre Lebensversicherungen aufgelöst und ihr gesamtes Erspartes, das ihrer Altersversorgung dienen sollte, in verschiedene Beteiligungen investiert, die ihr von der AFD GmbH vermittelt wurden.

Diese Fondsbeteiligungen (IFK Sachwerte Nr. 2) waren auf den ersten Blick kaum durchschaubar und sahen eine so genannte stille Beteiligung einerseits, eine Kommanditbeteiligung andererseits und darüber hinaus eine Investition der laufenden Ausschüttungen in einen weiteren offenen Investmentfonds vor. Auszahlungen, die bei den Anlegern verblieben, sah dieses Konzept zunächst nicht vor. Diese – unmittelbar vor der Rente stehenden und in Finanzfragen unbedarften – Anleger investierten hierbei nicht nur ihr gesamtes Kapital, sondern mussten zusätzlich monatliche Einzahlungen leisten.

Ein von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner geführter Rechtsstreit vor dem Landgericht Potsdam endete nun mit einem Vergleich, der die Übernahme der Fondsbeteiligungen durch die AFD GmbH gegen eine nennenswerte Entschädigungszahlung der Anleger vorsah. Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M., der das Verfahren betreut hat hierzu: „Andere Kanzleien konnten bisher ganz überwiegend lediglich eine Freistellung der geschädigten Anlegern von den laufenden monatlichen Zahlungsverpflichtungen unter Verzicht auf Abfindungen erzielen. Der vorliegende Vergleich stellt eine deutlich bessere Einigung dar.“

Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall von einem mit der BSZ e.V. Interessengemeinschaft kooperierenden Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend informieren und beraten lassen. Die Verfolgung berechtigter Ansprüche und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden sein. Das geht ins Geld. Mit Hilfe der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft haben die Kläger die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können somit alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Die Kläger haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " AFD GmbH“ Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.05.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspäbehr

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