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Takestor AG: Forderungen des Insolvenzverwalters an die Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 495 Wörter · 347 Aufrufe

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt Anleger der Takestor AG i. I. (vormals Akestor AG, Balz Immobilien AG) gegenüber dem Insolvenzverwalter Tim Schneider. Anleger wurden seitens des Insolvenzverwalters zwischenzeitlich aufgefordert, nach Behauptung des Insolvenzverwalters zu Unrecht erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen bzw. bei Rateneinlageverträgen die ausstehenden Einlagen bis zur Beteiligungshöhe zur Einzahlung zu bringen.

Anleger sollten die behaupteten Forderungen des Insolvenzverwalters nicht ungeprüft erfüllen.

Vielfach haben Anleger lange vor der Aufforderung durch den Insolvenzverwalter die Beteiligung gekündigt bzw. Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil die Gesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen während der Laufzeit der Beteiligungsverträge nicht nachgekommen ist und Anlass zur außerordentlichen Kündigung gegeben hat. Vielfach wurden Anleger auch zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht über die mit dem Beteiligungsabschluss einhergehenden Risiken, beispielsweise die Fortzahlungspflicht im Fall der Insolvenz und die Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen seitens der Vermittler/Anlageberater aufgeklärt.

Unter Umständen können diese Gegenansprüche der behaupteten Forderung des Insolvenzverwalters entgegen gehalten werden. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.

Rechtsschutzversicherer sind gegebenenfalls für die Abdeckung der Kosten einer Forderungsabwehr gegenüber dem Insolvenzverwalter eintrittspflichtig. Sowohl die Verteidigungsmöglichkeiten als auch die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung prüfen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gerne für seitens des Insolvenzverwalters in Anspruch genommene Anleger.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Takestor AG" beizutreten.

Weitere Informationen und ein Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Takestor AG
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=84427b37fd7ee26032d4e125647e7ab8

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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