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Solarworld AG: Millionenschwere Schadensersatzforderung kommt auf Solarworld zu

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 935 Wörter · 378 Aufrufe

Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Solarworld AG und dem Siliziumhersteller Hemlock rückt näher. Inzwischen deutet vieles darauf hin, dass das zuständige US-Gericht der Hemlock-Klage stattgeben wird. Dann könnte auf das Bonner Unternehmen eine Schadensersatzforderung in Höhe von rund 700 Millionen Euro zukommen.

Die Solarworld AG veröffentlichte am 14. Juli die Ad-hoc-Mitteilung, dass das Gericht in Michigan den Prozess ohne die Anhörung einer Jury entscheiden wird. Außerdem soll das Gericht Hemlock bereits aufgefordert haben, seinen Schaden und seine Anwaltskosten aktuell zu beziffern. „Das ist noch kein Urteil, aber es deutet einiges darauf hin, dass das Gericht der Klage stattgeben wird. Das kann für die Solarworld AG nicht nur teuer, sondern möglicherweise sogar existenzbedrohend werden. Im Raum steht immerhin eine Schadensersatzforderung von rund 700 Millionen Euro. Entsprechende Rücklagen hat Solarworld nicht gebildet“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Hemlock fordert diesen Schadensersatz, weil die Solarworld AG langfristige Lieferverträge nicht eingehalten hat. Bisher hat sich das Bonner Unternehmen in dem Rechtsstreit immer optimistisch gezeigt und den Standpunkt vertreten, dass die Klage nicht durchsetzbar sei. Denn seitdem der US-Markt von billigen China-Importen überschwemmt werde, seien die Verträge nach US-Recht hinfällig. „Jetzt deutet vieles darauf hin, dass das Gericht zu einer anderen Auffassung gekommen ist. Der Verzicht auf eine Jury ist ein Hinweis darauf, dass der Richter die Beweislage wohl für eindeutig hält und der Klage vermutlich stattgeben wird“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Der Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Die Solarworld AG gibt sich weiter kämpferisch. Im Falle einer Verurteilung werde sie Rechtsmittel einlegen, teilte das Unternehmen mit. Darüber hinaus hält sie ein mögliches US-Urteil in Deutschland nur für schwer durchsetzbar. Denn nach EU-Recht gebe es für die Lieferverträge mit Hemlock kartellrechtliche Bedenken. Mit dem Versuch, sich in den USA auf europäisches Kartellrecht zu berufen, ist Solarworld allerdings schon gescheitert.

Erst im Jahr 2013 haben die Aktionäre der Solarworld AG durch einen großzügigen Kapitalverzicht erheblich zur Rettung des Konzerns beigetragen. Durch den Rechtsstreit mit Hemlock und der millionenschweren Schadensersatzklage könnte ihr Geld erneut in Gefahr sein, da Solarworld die Zahlung wohl nicht leisten könnte. Der Rechtsanwalt empfiehlt den Anlegern daher sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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