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SolarWorld AG: Anleihegläubiger sollen verzichten! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 539 Wörter · 426 Aufrufe

SolarWorld AG kündigt dringenden Sanierungsbedarf und gravierende Einschnitte bei den ausgegebenen Anleihen an. Anlegern drohen erhebliche Verluste! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V an.

Am 24.01.2013 hat die SolarWorld AG mitgeteilt, dass „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig sind“. Das Unternehmen hat zwei Anleihen an der Börse: eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2017, einem Kupon von 6,125 % und einem Volumen von EUR 400 Mio. (WKN A1CR73) und eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2016, einem Kupon von 6,375 % und einem Volumen von EUR 150 Mio. (WKN A1H3W6). Die Anleihen notieren z. Zt. bei ca. 20%.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Die Mitteilung ist ein herber Schlag für Anleger. Aus SolarWorld, dem Vorzeigeunternehmen mit Werbeträgern wie dem Schauspieler Larry Hagmann und dem Fußball-Nationalspieler Lukas Podolski, ist ein Problemkind geworden. Anleger fragen sich schockiert, welche Finanzplanung SolarWorld betrieben hat, dass es soweit kommen konnte. Der Vorstand wird einige Fragen zur Vergangenheit und zur Zukunft des Unternehmens zu beantworten haben. Anleger müssen sich wohl leider auf erhebliche Probleme einstellen.“

SolarWorld hat bislang keine Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen mitgeteilt, insbesondere nicht zur Frage, in welcher Höhe Anleger in Anleihen des Unternehmens verzichten sollen. Klar ist aber, dass SolarWorld vor einer tiefgreifenden Sanierung steht. Denn in ihrer Mitteilung hebt SolarWorld ausdrücklich hervor, dass für das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose bestehe: ein deutlicher Hinweis, dass dringender und hoher Sanierungsbedarf besteht.

Nach der Einschätzung des BSZ e.V. sollten Anleger auf jeden Fall einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte im anstehenden Restrukturierungsprozess und der Prüfung von etwaigen Ersatzansprüchen beauftragen. Nur wenn die Anleger ihre Interessen bündeln, besteht die Gewähr dafür, dass die Interessen der Anleger in dem Restrukturierungsprozess auch ausreichend berücksichtigt werden.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth Rechtsanwälte sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH). Vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, im Fall Global Swiss Capital AG gegen die jeweiligen Vermittler, etc.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26. Januar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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