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SiC Processing: Niedrige Insolvenzplanquote! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 570 Wörter · 471 Aufrufe

Die SiC Processing GmbH traut sich, eine Einschätzung der voraussichtlich zu erwartenden Insolvenzquote für Anleihegläubiger abzugeben. Nach einer Pressemitteilung vom 14. Januar 2013 "geht die Geschäftsführung der SiC Processing GmbH nach vorläufiger Einschätzung davon aus, dass die Planquote, sofern vorhanden, für unbesicherte Gläubiger erheblich unterhalb des Wertes liegen wird, wie er vom gegenwärtigen Börsenpreis der Unternehmensanleihen widergespiegelt wird." Dies würde bedeuten, dass Geschädigte nur mit einem Bruchteil ihres eingesetzten Kapitals als Insolvenzquote rechnen könnten.

Allerdings stützt sich diese Annahme nicht auf eine fundierte Prüfung durch Wirtschaftsprüfer, sondern vielmehr auf eigene (unsichere) Berechnungen der Geschäftsführung. Denn in der Mitteilung heißt es dazu: "Diese vorläufige Einschätzung der Geschäftsführung beruht auf vorläufigen Zahlen und wurde nicht von Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft geprüft. Die vorläufigen Zahlen basieren auf bestimmten Annahmen, die Schätzungen der Geschäftsführung unterliegen, wie Abschreibungen auf Vermögenswerte, insbesondere den Wert von Anteilen an operativen Tochtergesellschaften, einer vorläufigen Berechnung der Liquidationserlöse für unbesicherte Gläubiger und vorläufigen Interessensbekundungen von Investoren."

Hierzu meint BSZ.e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: "Der Wert der Einschätzung der SiC Processing ist für Anleger wohl solange zweifelhaft, wie die Berechnungen nicht auf von Wirtschaftsprüfern nachgeprüften Annahmen beruhen. Solange keine verlässlichen, geprüften Berechnungen vorliegen, ist es meiner Ansicht nach fraglich, ob die Einschätzung der SiC tatsächlich Grundlage für eine Anlageentscheidung sein sollte. Insoweit ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb die SiC zum jetzigen Zeitpunkt mit einer solchen Mitteilung nach außen tritt. Nach unserer Einschätzung sollten Anleger auf jeden Fall einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung von Ersatzansprüchen beauftragen. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vertreten beispielsweise bereits mehrere Anleihegläubiger der SiC Processing, auch wegen der Überprüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen, z.B. aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch wegen möglicher Beraterhaftung.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth Rechtsanwälte sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG). Vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, Global Swiss Capital AG sowie gegen die jeweiligen Vermittler, etc.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SIC Processing gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. 01. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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