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Selfmade Capital, NCI New Capital Invest, dima24: Hartwieg-Anleger sollten handeln

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 567 Wörter · 384 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Vermögenswerte in Höhe von rund 14 Millionen Euro hat die Staatsanwaltschaft bei Malte Hartwieg sichergestellt. „Anleger können nun versuchen, auf dieses sichergestellte Vermögen zuzugreifen. Dazu sollten sie allerdings schnell handeln“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Angesichts des Schadens von ca. 150 Millionen Euro, die die Anleger von Selfmade Capital Fonds, New Capital Invest Fonds und anderen Geldanlagen aus dem Hause Hartwieg erlitten haben, wirken die sichergestellten 14 Millionen Euro wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. „Es ist aber zumindest ein Anfang. Um auf das beschlagnahmte Vermögen zugreifen zu können, kann versucht werden, einen dinglichen Arrest zu erwirken. Dabei muss aber schnell gehandelt werden. Denn es gilt das Prioritätsprinzip. Wer zu spät kommt, geht leer aus“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Hartwieg u.a. wegen Betrugsverdachts weiter anhalten, erlebten die Anleger etlicher Fonds der Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest wie ihre Anlage den Bach runterging und die Fondsgesellschaften Insolvenz anmelden mussten. Den Anlegern droht der Totalverlust. „Auch hier gilt, dass gehandelt werden sollte. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen können sich noch hinziehen. Unterdessen können Schadensersatzansprüche verjähren. Daher sollten die Anleger ihre Forderungen jetzt geltend machen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Solange sich der Betrugsverdacht noch nicht bestätigt hat, können sich Schadensersatzansprüche vor allem aus Prospekthaftung und fehlerhafter Anlageberatung ergeben. Sollten die Angaben in den diversen Emissionsprospekten unvollständig, falsch oder auch nur irreführend gewesen sein, kann das zu Schadensersatzansprüchen führen. Ebenso hätten die Anleger über die Risiken der Kapitalanlage in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden müssen. „Ob dies immer geschehen ist, darf zumindest angezweifelt werden“, sagt Rechtsanwalt Kanz. Denn vermittelt wurden die Fondsanteile überwiegend über die Vertriebsplattform dima24. Und die gehörte bis zu ihrem Verkauf zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. „Auch über diese personelle Verflechtung hätten die Anleger informiert werden müssen“, so Kanz. Trotz des Verkaufs haben sich die staatsanwaltlichen Ermittlungen auch auf dima24 und die neuen Besitzer ausgedehnt.

Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " NCI New Capital Invest / DIMA 24 / Self-Made-Kapital". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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