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Selbstbeteiligung beim PKV-Tarifwechsel erhöhen?

H hc consulting AG 1 Min. Lesezeit · 262 Wörter · 1.171 Aufrufe

In vielen Veröffentlichungen wird von einer Erhöhung der Selbstbeteiligung (SB) im Rahmen eines PKV-Tarifwechsels abgeraten. Dieser Rat ist nicht immer richtig.

Für Selbstständige und Rentner gilt: Die Selbstbeteiligung ist ein Bestandteil der Prämie. Teilt man die SB durch 12 (Monate) und rechnet das Ergebnis zum laufenden Monatsbeitrag, so erhält man die maximalen monatlichen Kosten der PKV. Grundsätzlich kann die SB beliebig hoch sein. Zu hohe Selbstbeteiligungen (größer 2000.- p.a.) sollten vermieden werden. Entwickelt sich ein Tarif mit hoher SB ungünstig, so ist ein Wechsel aus diesem Tarif in einen günstigeren Tarif innerhalb der bestehenden PKV wegen einer unter Umständen fälligen Gesundheitsprüfung schwierig.

Für Angestellte gilt: Die Selbstbeteiligung trägt der Versicherte alleine, eine ggf. höhere Prämie wegen einer geringeren SB teilt man sich mit dem Arbeitgeber. Das rechnet sich aber nur bis zum doppelten Arbeitgeberzuschuss. Geht der Monatsbeitrag über den doppelten Zuschuss hinaus, so kalkuliert der Angestellte für diesen Teil der monatlichen Prämie wie ein Selbstständiger. Die Anhebung der SB ist dann sehr sinnvoll.

Auf keinen Fall dürfen bei der PKV-Tarifoptimierung Kosten für den Versicherten entstehen. Der Tarifwechsel geht auch zu 100 % kostenlos. Marktführer im kostenlosen PKV- Tarifwechsel ist die hc consulting AG (www.hcconsultingag.de).

Diese privaten Krankenversicherungen nehmen am kostenlosen Tarifwechsel der hc consulting AG teil:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa und Württembergische.

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Original-Inhalt von hc consulting AG

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