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SEB Immoinvest: Anleger haben gute Chancen auf Schadensersatz

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 368 Wörter · 278 Aufrufe
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,,Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den BGH sind die Chancen für Anleger des SEB Immoinvest auf Schadensersatz deutlich gestiegen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der SEB Immoinvest gehört zu den offenen Immobilienfonds die im Zuge der Finanzkrise schließen mussten und derzeit abgewickelt werden. Etliche Anleger sind davon betroffen und müssen mit großen finanziellen Verlusten rechnen. ,,Das könnte sich durch das BGH-Urteil aber ändern", so der Anlegerschutzanwalt.

Der Bundesgerichtshof hatte am 29. April 2014 entschieden, dass Banken bei der Anlagevermittlung auch auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hinweisen müssen. Unabhängig davon, ob mit der Aussetzung der Anteilsrücknahme zu rechnen war oder nicht.

Cäsar-Preller: ,,Ein wesentliches Merkmal offener Immobilienfonds ist, die Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können. Dadurch wurden sie für viele Anleger so attraktiv, da sie in dem Glauben waren, zu jedem Zeitpunkt über ihr Geld zu verfügen zu können. Das funktioniert aber nur, wenn der Fonds nicht geschlossen wird. Daher ist es nur nachvollziehbar, dass der BGH zu der Auffassung gekommen ist, dass die Anleger über dieses Schließungsrisiko auch ungefragt informiert werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, hat sich die Bank laut BGH schadensersatzpflichtig gemacht."

Ob solch eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Banken vorlag, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dabei können auch noch Schadensersatzansprüche für Verträge, die bereits vor 2008 geschlossen wurden, geltend gemacht werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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