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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Schrottimmobilien – Ausstiegsmöglichkeiten

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 580 Wörter · 366 Aufrufe
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Logo des BSZ e · Foto: BSZ e.V.

Die anhaltende Niedrigzinsphase hat ihre Schattenseiten. Denn wer sein Geld anlegen möchte, sucht nach einer gewinnbringenden Möglichkeit. Das ruft wiederum die Vermittler von Schrottimmobilien auf den Plan.

„Immobilien genießen den Ruf als ,Betongold‘ eine sichere Geldanlage zu sein. Das ist zwar ohnehin nur die halbe Wahrheit – aber genau die machen sich die Vermittler von Schrottimmobilien zu Nutze und bringen Immobilien zu einem viel zu hohen Preis an den Mann“, warnt der BSZ-e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Diese Masche funktioniere natürlich in Niedrigzinszeiten wie aktuell besonders gut. Denn einerseits werde nach einer Kapitalanlage mit guten Renditeaussichten gesucht und andererseits laden die niedrigen Zinsen förmlich dazu ein, einen Immobilienkredit aufzunehmen und günstig eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu finanzieren. Der BSZ e,V. Anlegerschutzanwalt rät jedoch zur Vorsicht bei unseriösen Angeboten: „Die Masche funktioniert fast immer gleich: Erst kommt das tolle Angebot, dann gibt es angeblich keine Besichtigungsmöglichkeit und die Entscheidung muss auch ganz schnell fallen, da es angeblich viele Kaufinteressenten gibt. Dann kann ich nur raten: Finger weg!“

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt spricht aus Erfahrung und vertritt bereits zahlreiche Mandanten, die auf Schrottimmobilien hereingefallen sind und viel Geld verloren haben. Die gute Nachricht: „Es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren und nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben“, so Cäsar-Preller. Denn wenn eine Immobilie zu Anlagezwecken erworben wurde, muss der Käufer zuvor über alle Risiken umfassend aufgeklärt werden. Dazu gehören etwa dringender Sanierungsbedarf, schwankende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände. Außerdem dürfen auch keine falschen Angaben zum tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie gemacht werden.

„Wurde zur Finanzierung ein Kredit aufgenommen und liegt zwischen dem Kreditvertrag und dem zu finanzierenden Geschäft ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinne vor, kann auch der Widerruf des Darlehensvertrags eine interessante Ausstiegsmöglichkeit sein. Dann hat die Bank keinen Anspruch auf die Rückzahlung des Kredits, sondern erhält die Immobilien“, erklärt der Fachanwalt. Ein Widerruf von Immobilienkrediten ist dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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