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Schiffsverkäufe im großen Stil – Negative Folgen für Anleger möglich

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 864 Wörter · 350 Aufrufe

Die Bremer Landesbank verkauft offenbar 32 Containerschiffe auf einen Schlag, berichtet das „manager magazin“ online. „Das kann negative Auswirkungen auf betroffene Schiffsfonds und deren Anleger haben“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Die zum Verkauf stehenden Schiffe, offenbar überwiegend kleinere Frachter, sollen auch für verschiedene Schiffsfonds unterwegs gewesen sein. Daher könnte die Transaktion diese Schiffsfonds treffen und in der Konsequenz das Geld der Anleger auf dem Spiel stehen.

Die Handelsschifffahrt und damit auch etliche Schiffsfonds wurden in den letzten Jahren ohnehin schon stark gebeutelt. Dieser Trend dürfte sich jetzt fortsetzen. Im Zuge der Finanzkrise gerieten bereits etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten teilweise Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei schon viel Geld verloren. Auch bei den anstehenden Schiffsverkäufen der Bremer Landesbank könnten die Anleger die Leidtragenden sein. Denn ob vom Verkaufserlös für sie noch etwas übrig bleibt, ist zumindest zweifelhaft.

Rechtsanwältin Gaber weist allerdings darauf hin, dass Schiffsfonds-Anleger nicht schutzlos gestellt sind. In vielen Fällen könnten Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Ansatzpunkt hierfür ist in den meisten Fällen eine fehlerhafte Anlageberatung. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt, die sogar zur Altersvorsorge geeignet sei. Viele Anleger wurden inzwischen von der Realität eingeholt. Denn mit dem Erwerb der Fondsanteile haben sie regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erworben und damit eben auch Risiken, die bis zum Totalverlust der Einlage reichen. „Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies aber zumindest nicht im ausreichenden Maß geschehen. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die vermittelnde Bank hätte aber nicht nur über die Risiken aufklären müssen, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 26.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schiffsfonds..

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