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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Schiffsfonds in der Krise: Handlungsmöglichkeiten für Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 734 Wörter · 521 Aufrufe

Schiffsfonds hatten lange Jahre einen vergleichsweise guten Ruf auf dem Kapitalmarkt, galten sie doch als relativ wertstabile Anlage mit überdurchschnittlichen Renditemöglichkeiten und steuerlichen Vorteilen. Seit in paar Jahren befinden sich aber zahlreiche Schiffsfonds in der Krise, zum Teil sogar in der Insolvenz.

Betroffen von dieser negativen Entwicklung sind aktuell beispielweise Anleger der HCI-Schiffsfonds MS Nadja und MS Angelika. Erst jüngst musste die Geschäftsführung bekannt geben, dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde (Az: 6 IN 44/13 und Az.: 7 IN 32/13).

Für die betroffenen Anleger von Schiffsfonds stellt sich daher nicht selten die Frage, welche Handlungsoptionen bestehen.

Von Banken oder freien Finanzberatern wurden Schiffsfonds nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht selten als sichere Anlagen vertrieben. Wie zahlreiche Anleger nun schmerzlich erfahren mussten und müssen, ist eine derartige Aussage leider nicht zutreffend. Denn die Ausschüttungen fallen oftmals aus, teilweise sind sogar erhaltene Ausschüttungen zurück zu erstatten.

Falls sich der Schiffsfonds bereits derart in der Krise befindet, dass Nachschüsse von den Anlegern gefordert werden, sollte die wirtschaftliche Situation des Fonds kritisch betrachtet werden. Eine generelle Aussage, ob es sinnvoll ist, Gelder nachzuschießen, verbietet sich.

Die Anleger sind indes nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Investoren anleger- und objektgerecht zu beraten. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage nachfragt, sind Anteile an einem Schiffsfonds regelmäßig nicht geeignet.

Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass die Ausschüttungen ausfallen können oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.

Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Beteiligung bereits veräußert, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Beteiligung noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Beteiligung an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte konnten bereits zahlreiche positive Ergebnisse für von ihnen vertretene Anleger erzielen. So hat sich beispielsweise die Targobank in einem Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg verpflichtet, 100 % des vom Anleger einbezahlten Nominalbetrages und das Agio auszugleichen - Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung. Lediglich die erhaltenen Ausschüttungen muss sich der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger anrechnen lassen.

Das Landgericht Itzehoe hat die comdirect bank AG in zwei von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren zu Schadenersatz verurteilt. Die Targobank wurde vom Landgericht Itzehoe ebenfalls zu Schadenersatz verurteilt. Gleiches gilt für die Sparkasse Lüneburg. Das Landgericht Hamburg hat in einem Verfahren per Beschluss festgestellt, dass die Sparkasse Harburg-Buxtehude 60% des dem Anleger eines Schiffsfonds entstandenen Schadens ersetzen muss. Das Landgericht Duisburg hat die gleiche Quote einem Anleger in einem Verfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG zugesprochen.

Anleger, die sich im Zusammenhang mit Schiffsfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen gerne für betroffene Anleger die Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Fonds! Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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