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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

S & K: KLAGEN DES INSOLVENZVERWALTERS! ANLEGER FRAGEN SICH: „WAS SOLL ICH TUN?“

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.273 Wörter · 319 Aufrufe

In Sachen S & K-Gruppe sind Anlegern zweier Fonds der S & K-Gruppe inzwischen seit einiger Zeit Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt zugestellt worden, in denen der Insolvenzverwalter wohl etliche Anleger dazu auffordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzubezahlen.

Viele Anleger, die sowieso schon viel Geld durch die Insolvenz verloren haben, stehen durch die Klagen des Insolvenzverwalters „unter Schock“ und fragen sich, was sie tun sollen.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth beantwortet daher hierzu die wichtigsten Fragen:

Frage: Um welche Summen geht es bei den Rückforderungen des Insolvenzverwalters?

Dr. Späth: „Bei den von uns vertretenen Fällen geht es um Rückforderungen zwischen ca. 2.000 und ca. 20.000,- €. Aber: Inklusive der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zinsen und Kosten können sich die Beträge deutlich erhöhen und die Höhe der damals ausbezahlten Ausschüttungen erheblich übersteigen.“

Frage: Wie sollten Anleger jetzt reagieren?

Dr. Späth: „Anleger sollten meiner Ansicht nach nicht vorschnell zahlen und der Forderung des Insolvenzverwalters nicht sofort nachgeben. Hierzu muss die Verteidigungsanzeige gegen die Klage, worauf ich Betroffene dringend hinweisen möchte, binnen 2 Wochen erfolgen, denn sonst ergeht bereits ein sog. „Versäumnisurteil“ gegen den Anleger mit der Gefahr erheblicher Rechtsnachteile.“

Frage: Sind die Forderungen des Insolvenzverwalters berechtigt?

Dr. Späth: „Das ist meiner Ansicht nach sehr zweifelhaft. Der Insolvenzverwalter beruft sich z.B. darauf, dass lediglich sog. „Scheingewinne“ erzielt worden sein sollen, die u.a. zur Rückforderung gem. § 134 InsO berechtigen sollen, weil es um Einzahlungen anderer Investoren gegangen sei und Gelder hier teilweise lediglich umgeschichtet worden sein sollen. Letztendlich steht also der Vorwurf eines Schneeballsystems bei der S & K-Gruppe im Raum. Die geltend gemachten Ausführungen in den Klagen entsprechen meiner Meinung nach jedoch nicht mehr dem aktuellen Sachstand, hier gab es Änderungen, die meiner Ansicht nach auch durch die Entwicklungen im Strafverfahren belegt werden. Auch könnte man eventuell mit den Regelungen im Darlehensvertrag argumentieren“

Frage: Was für Kosten entstehen Anlegern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen wollen?

Dr. Späth: „Sofern sich Anleger gegen eine Klage, die vor dem Landgericht anhängig ist, verteidigen wollen, entstehen die Kosten für den eigenen Anwalt. Sofern die Klage rechtskräftig abgewiesen werden sollten, bekommen die Anleger diesen Betrag nach Rechtskraft vom Insolvenzverwalter erstattet.“

Vor dem Amtsgericht könnten sich Anleger sogar selber verteidigen, auch hier empfiehlt sich aber meiner Ansicht nach eine anwaltliche Vertretung, weil die Gefahr besteht, dass der Anleger sich hier nicht sachgerecht verteidigen kann.

Frage: Wo finden die Verhandlungen statt? Muss ich dort als Anleger erscheinen? Wie lange wird das Verfahren dauern?

Dr. Späth: „Der Insolvenzverwalter hat die Klagen über die von ihm beauftragte Anwaltskanzlei in Hamburg eingereicht. Vermutlich müssen die Anleger dort nicht erscheinen, weil sie auch vermutlich nicht viel zu dem Vortrag des Insolvenzverwalters sagen können. Die Verfahren könnten auch schnell beendet werden, in einem Fall vor dem Amtsgericht Hamburg, der von unserer Kanzlei betreut wird, hat das Amtsgericht bereits Anfang März 2017 terminiert.“

Frage: Droht ein Alles- oder Nichts-Szenario, d.h., dass ich entweder alles zahlen muss inklusive Kosten und Zinsen oder gar nichts und wie könnte ich diese Unsicherheit vermeiden?

Dr. Späth hierzu: „In vielen Fällen ist oftmals zumindest eine vergleichsweise Einigung mit einem Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die geltend gemachten Forderungen oftmals zumindest deutlich reduziert werden können. Es lohnt sich daher meiner Ansicht nach, sich gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters zur Wehr zu setzen und fristwahrend die Verteidigung anzuzeigen.“

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.

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