S&K-Fonds: Verjährung der Schadensersatzansprüche
Mehr als drei Jahre ist es her, dass der S&K-Skandal aufflog und nach groß angelegten Razzien das ganze Ausmaß des Skandals mehr und mehr ans Licht kam. "Der Schaden für die Anleger ist enorm. Endgültig abschreiben müssen sie ihr Geld noch nicht. Wer noch Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, sollte aber handeln. Denn die Forderungen drohen zum 31. Dezember 2016 zu verjähren", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christoph Bernhardt.
Anfang 2013 flog der S&K-Skandal auf. Die mutmaßlichen Drahtzieher wurden verhaftet und der Strafprozess gegen die Verdächtigen läuft schon seit einiger Zeit. Und wahrscheinlich wird es noch einige Zeit dauern, bis ein Urteil gesprochen wird. Die betroffenen Anleger müssen unterdessen weiter um ihr Geld fürchten. Sie haben aber auch noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler geltend zu machen. "Es ist aber davon auszugehen, dass die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist anzusetzen ist. Das heißt für die Anleger, dass sie ihre Ansprüche bis zum Jahresende geltend machen müssen, damit die Forderungen nicht verjähren", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.
Immerhin stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler durchgesetzt werden können. Um die Anleger sachkundig beraten zu können, müssen sie das Anlagekonzept auch auf seine Schlüssigkeit hin, überprüfen. Zumindest beim Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG haben verschiedene Gerichte inzwischen festgestellt, dass das Fondskonzept nicht schlüssig war. "Da dies auch den Vermittler hätte auffallen müssen, stehen sie daher wahrscheinlich auch in der Schadensersatzpflicht", so Rechtsanwalt Bernhardt.
Allerdings plagen die Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 und S&K Real Estate Value Added neue Sorgen. Wie das "Manager Magazin" berichtet, fordert der Insolvenzverwalter von ihnen die erhaltenen Ausschüttungen zurück. Nach der Rückzahlung könnten die Anleger wiederum Forderungen in gleicher Höhe zur Insolvenztabelle anmelden. "Das bedeutet aber nicht, dass es für die Anleger unterm Strich ein Nullsummenspiel ist. Denn die zu Verfügung stehende Insolvenzmasse wird unter allen Gläubigern verteilt. Bis es zur Auszahlung der Insolvenzquote kommt, kann darüber hinaus auch dauern. Daher ist zu prüfen, ob die Forderungen des Insolvenzverwalters überhaupt berechtigt sind. Das ist nicht immer der Fall", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=cb90c10018f820df67b1a97b8a8c4b8d
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
Cp
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
https://dieburgcity.wordpress.com/in-unterstuetzerliste-eintragen
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.