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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Rudolf Wöhrl AG: Voraussichtliche Insolvenzquote liegt zwischen 10 und 20 Prozent

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.025 Wörter · 308 Aufrufe

Das Modeunternehmen Rudolf Wöhrl AG hat offenbar wieder eine Zukunft. Ein Investor wurde gefunden; ein Enkel des Firmengründers steigt ein. Für die Gläubiger sind das aber nur bedingt gute Nachrichten. Denn die Insolvenzquote wird voraussichtlich nur zwischen zehn und zwanzig Prozent liegen.

„In ähnlichen Fällen hat es zwar schon deutlich schlechtere Insolvenzquoten gegeben. Doch das ist für die Anleger nur ein schwacher Trost. Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Die Rudolf Wöhrl AG hatte 2013 eine Unternehmensanleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Volumen von 30 Millionen gegeben (WKN: A1R0YA / ISIN: DE000A1R0YA4). Am 12. Februar 2018 wäre die Anleihe zur Rückzahlung fällig. Statt eines jährlichen Zinskupons von 6,5 Prozent müssen die Anleger nun mit hohen Verlusten rechnen.

„Neben dem Insolvenzverfahren haben die Anleger aber auch noch andere rechtliche Möglichkeiten, um die finanziellen Verluste zu kompensieren“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. In Betracht kommt dabei die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Die Forderungen können sich dabei auch gegen die Anlageberater bzw. Vermittler richten. Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Sofern ein Beratungsvertrag zu Stande gekommen ist, muss die Beratung anleger- und anlagerecht erfolgen. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. „Wurden Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, kann dies Schadensersatzansprüche begründen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Zudem hätten die Anlagevermittler das Geschäftsmodell der Wöhrl-Anleihe auch auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche entstanden sein.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wöhrl AG von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wöhrl AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wöhrl AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

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