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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

René Lezard Anleihe: Zinsen sollen noch länger gestundet werden

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 945 Wörter · 237 Aufrufe

Bis zum 31. März haben die Anleihe-Anleger der René Lezard Mode GmbH die im November fällig gewordenen Zinsen bereits gestundet. Diese Frist soll nun bis zum 31. Mai 2017 verlängert werden. Daher sind die Anleger zwischen dem 24. und 27. Januar zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen.

Die Anleger hatten bisher nicht nur die fälligen Zinsen gestundet, sondern auch auf einen Teil ihrer Sonderkündigungsrechte verzichtet. Auch dieser Verzicht soll um weitere zwei Monate bis zum 31. Mai verlängert werden.

Den Anleihe-Anlegern wurde in den vergangenen Monaten schon einiges abverlangt. Im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen sollen die Anleihebedingungen massiv verändert werden. Dabei sollen die Anleger u.a. auf 40 Prozent ihrer Hauptforderung verzichten und die Laufzeit der Anleihe bis 2050 verlängert werden. Nun kommt die nächste Forderung auf die Anleger zu.

„Nicht nur René Lezard, sondern auch andere Mode-Unternehmen sind derzeit von der Krise der Branche betroffen. Das bekommen auch die Anleger zu spüren. Sie sollen zu tiefen Einschnitten bereit sein. Eine Gewissheit, dass eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt oder ein Investor einsteigt, haben sie allerdings nicht“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Das Geld der Anleger steht auch bei der René Lezard-Anleihe weiter im Feuer.

Um sich gegen die drohenden Verluste zu schützen, können die Anleger auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Verschiedene Mittelstandsanleihen sind in den vergangenen Monaten schon ausgefallen. „Das zeigt, dass Mittelstandsanleihen keineswegs sichere Geldanlagen sind. Selbst wenn das Unternehmen einen guten Namen hat, setzen sich die Anleger einigen Risiken aus“, so Rechtsanwältin Gaber. Allerdings hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Verlief die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß oder weisen die Emissionsprospekte Fehler auf, können Schadensersatzansprüche entstanden sein.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft René Lezard Anleihe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft René Lezard Anleihe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=2d401c0cc49bbf21eff0491dfcac62f0

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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