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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

René Lezard Anleihe: Anleger sollen auf Großteil ihrer Forderung verzichten

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 940 Wörter · 384 Aufrufe

Die Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der René Lezard Mode GmbH war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von mindestens 50 Prozent der ausstehenden Teilschuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Daher lädt das Unternehmen nun zur zweiten Gläubigerversammlung am 9. November in Frankfurt a.M. ein.

Die Anleger sind dann erneut aufgefordert, über Änderungen der Anleihebedingungen abzustimmen. Diese wären mit erheblichen Einschnitten für die Anleger verbunden. Nach Unternehmensangaben sei dies zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten erforderlich. Nur dann sei ein Finanzinvestor zu einer Folgefinanzierung bereit. Nicht nur die finanzierenden Banken, sondern auch die Anleger müssten dann bereit sein, auf einen (großen) Teil ihrer Forderungen zu verzichten.

Geplant ist, dass die Anleihegläubiger auf 40 Prozent ihrer Hauptforderung verzichten. Das entspricht 400 Euro je Teilschuldverschreibung. Ebenso sollen sie auf die am 26. November fällige Zinszahlung verzichten. Im Gegenzug soll eine Teilrückzahlung in Höhe von 350 Euro je Teilschuldverschreibung erfolgen. Der Nennwert der Anleihe würde sich dann auf 250 Euro reduzieren und die Laufzeit bis 2050 verlängert werden. Die Verzinsung soll dann auch bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt werden.

Der René Lezard Mode GmbH soll darüber hinaus auch die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe zum Nennwert von dann 250 Euro pro Teilschuldverschreibung ermöglicht werden. Dazu sind verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Verlusten für die Anleger vorgesehen.

Darüber hinaus rechnet das Unternehmen noch vor, dass eine mögliche Insolvenz für die Anleger noch teurer würde, da sie im Insolvenzverfahren vermutlich leer ausgingen. "Den Anlegern wird hier praktisch die Wahl zwischen Pest oder Cholera gelassen.

Bevor sie sich darauf einlassen, können sie aber auch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Neben den erheblichen Verlusten zu denen die Anleger freiwillig bereit sein sollen, kommt die lange Laufzeit der Anleihe als weiteres Risiko hinzu. "Bei einer Verlängerung der Laufzeit bis 2050 ist zu befürchten, dass nicht mehr alle Anleger das Ende der Laufzeit überhaupt erleben werden", so Rechtsanwältin Gaber. Finanzielle Vorsorge für das Alter sieht in jedem Fall anders aus. Daher rät Rechtsanwältin Gaber auch prüfen zu lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. "Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage nicht umfassend informiert wurden", so Rechtsanwältin Gaber.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft René Lezard Anleihe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft René Lezard Anleihe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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